Sportliche Pleiten musste der FC Bayern in den letzten Monaten fast keine einstecken. Nun setzte es für den frisch gebackenen Triple-Sieger aber eine Niederlage vor dem Landgericht München.
Robbery-Karikatur: Pleite für Bayern
Denn am Mittwoch wurde dort einem Grafiker Recht gegeben, der den deutschen Rekordmeister wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt hatte. Dies berichtet unter anderem die dpa. Der Mann hatte einst Karikaturen von den ehemaligen Bayern-Stars Franck Ribéry und Arjen Robben entworfen, die im April 2015 als Teil der Fan-Choreographie vor dem Pokal-Spiel gegen Borussia Dortmund im Stadion gezeigt wurden.
Der Slogan unter der Choreo lautete "The Real Badman und Robben", in Anlehnung an die Comic-Figuren Batman und Robin. Auch der Slogan stammte von dem Grafiker, der in seiner Kreation ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk sah.
Die Bayern hatten das Motiv mit eigenen, aber ähnlichen, Zeichnungen auf Merchandising-Artikeln abgebildet und verkauft. Der Grafiker argumentierte, dass es sich um eine widerrechtliche Nachzeichnung handele - und das Gericht stimmte ihm zu. Der Grafiker habe durch "einen schöpferischen Akt neue Figuren" geschaffen.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Bayern könnte noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Sollte dies nicht geschehen, muss dem Grafiker mitgeteilt werden, wie viel Gewinn mit den entsprechenden Merchandising-Artikeln erzielt wurde. Dann besteht auch ein Anspruch auf Schadenersatz.