Der Einspuch des Bundesligisten 1. FC Köln gegen die Pokalsperre von drei Spielen gegen Slawomir Peszko ist abgeschmettert worden.
Sperre gegen Peszko bleibt bestehen
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte das Ende Oktober in erster Instanz verhängte Urteil gegen den polnischen Mittelfeldspieler.
Nur 14 Minuten nach seiner Einwechslung hatte Peszko im Zweitrundenspiel beim Drittligisten MSV Duisburg (4:1 i.E.) am 28. Oktober Tim Albutat böse gefoult. Schiedsrichter Peter Sippel (München) hatte auf Tätlichkeit entschieden und dem FC-Profi die Rote Karte gezeigt.
Pesko hatte vehement seine Unschuld beteuert, was Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, anders bewertete: "Der Tritt des Spielers Slawomir Peszko war eine klare Tätlichkeit. Seine Einlassung, er habe den Ball spielen wollen, ist eine Schutzbehauptung."
Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.