Für Regionalligist SpVgg Unterhaching haben zwei seiner Auftritte im DFB-Pokal ein Nachspiel.
Haching muss für Fanvergehen zahlen
SpVgg Unterhaching
© Getty Images
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Wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und mangelnden Ordnungsdienstes wurde der Verein vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.
Die Vorfälle ereigneten sich am 27. Oktober 2015 beim Spiel gegen RB Leipzig (3:0) sowie am 15. Dezember 2015 gegen Bayer Leverkusen (1:3).
Gegen Leipzig war ein Böller gezündet worden, zudem liefen in der zweiten Halbzeit zwei Zuschauer auf das Spielfeld.
Gegen Leverkusen hatte das Spiel für eine Minute unterbrochen werden müssen, weil vor einem Eckball zwei leere Bierbecher und eine Bananenschale in Richtung eines Leverkusener Spielers und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen worden waren.