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UEFA Europa League: Stadt Marseille sperrt Fans von Eintracht Frankfurt aus - Hintergründe

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UEFA Europa League: Stadt Marseille sperrt Fans von Eintracht Frankfurt aus - Hintergründe

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SGE: Das steckt hinter Fan-Verbot

Das Aufenthaltsverbot für Eintracht-Fans in Marseille schlägt hohe Wellen - das deutsche Generalkonsulat beschwichtigt bei SPORT1. Die UEFA reagiert.
Um Ausschreitungen zu verhindern, hat die Stadt Marseille den Fans von Eintracht Frankfurt ein Stadtverbot vor dem Europa-League-Spiel gegen Olympique auferlegt.
mhoffmann
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Stell dir vor, es ist Fußball und keiner darf hingehen. Nicht einmal in die Stadt, wo er stattfindet.

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Die Fans von Eintracht Frankfurt stehen gerade vor diesem Problem, und nicht zum ersten Mal.

Vor dem Europa-League-Auftakt am Donnerstag bei Olympique Marseille - ohnehin ein Geisterspiel -, ist nun kurzfristig auch noch ein vollständiges Aufenthaltsverbot in der Stadt verhängt worden. (Europa League: Olympique Marseille - Eintracht Frankfurt ab 18.55 Uhr im LIVETICKER)

Zwischen 8 und 24 Uhr darf niemand, "der sich darauf beruft, Fan von Eintracht Frankfurt zu sein bzw. sich als solcher durch sein Verhalten zu erkennen gibt" in der 860.000-Einwohner-Stadt am Mittelmeer unterwegs sein. Aus Sorge um die Sicherheit.

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Eine absurde Überreaktion, zumal die organisierte Fanszene ohnehin nicht mehr zu dem Spiel reisen wollte? Sieht nicht jeder so.

Konsulat in Marseille beschwichtigt

Beim deutschen Generalkonsulat der Stadt ist wenig von der Aufregung angekommen.

"Wir hatten hier bisher nur eine Anfrage eines besorgten Frankfurters", berichtet Amtsmitarbeiter Wolfgang Thoran SPORT1. Der Anrufer hätte die Verfügung missverstanden und fragte, ob sie alle Frankfurter betreffe: "Wir konnten ihn beruhigen."

Thoran ist wichtig klarzustellen: Das Aufenthaltsverbot sei kein Einreiseverbot, jeder Frankfurter Fußballinteressierte sei "herzlich willkommen" in der Stadt.

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Fan-Szene von Olympique ist berüchtigt

Beim Verbot, sich als Fan erkennen zu geben, gehe es darum, "Zwischenfällen vorzubeugen", die Fanszene in Marseille - die das Geisterspiel durch wiederholtes Fehlverhalten verursacht hat - sei "nicht immer ganz einfach". Tatsächlich ist Marseilles Ultra-Szene berühmt-berüchtigt, Thoran erinnert außerdem an "die hässlichen Ausschreitungen bei dem EM-Spiel England - Russland 2016, die waren hier ein Schlüsselerlebnis".

Thoran versichert glaubwürdig, dass die zuständige Präfektur Bouches-du-Rhone nicht im Sinn hat, die Frankfurter zu ärgern, sondern die Sicherheit aller Beteiligten zu gewähren.

Bleibt dennoch die Frage: Muss man zu diesem Zweck zu so drastischen Mitteln greifen? Darf man es überhaupt?

"Die UEFA muss das akzeptieren"

Auf keinen Fall, findet Eintracht-Vorstand Axel Hellmann. Er hält das Verbot für "juristisch in keiner Weise haltbar" und sieht "dringenden Handlungsbedarf bei der UEFA".

Letztlich gehört für Hellmann die komplette "Anwendungspraxis von Kollektivstrafen" seitens des europäischen Verbands auf den Prüfstand gestellt - die der Eintracht-Vorstand als Wurzel der bizarren Verbotsblüte sieht.

Die UEFA wiederum hält fest, dass ihr die Hände gebunden seien: "Das Aufenthaltsverbot für Fans in Marseille wurde nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen von den französischen Behörden verhängt, die UEFA muss das akzeptieren", heißt es in einem Statement zu SPORT1.

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Ähnlicher Fall in Darmstadt

In Deutschland mussten Gerichte das Thema schon vor zwei Jahren bewerten, auch damals ging es um ein Aufenthaltsverbot für Frankfurter Fans.

Es sollte für die Darmstädter Innenstadt gelten, Anlass war das Risiko-Derby gegen den Erzrivalen Darmstadt 98.

Das zuständige Verwaltungsgericht fiel der Stadt allerdings in den Arm, die Einsprüche diverser Fans wurden als "in der Sache begründet" gewertet, die Stadt knickte ein. Nach geltender Rechtslage in Deutschland ist ein Aufenthaltsverbot für Fußballfans also unzulässig.

Europäisches Recht spricht wohl dagegen

In Frankreich hat es derartige Maßnahmen dagegen schon häufiger gegeben. Gerichtsfest dürften sie trotzdem nicht sein.

In Fanvertreter-Kreisen, in denen sich SPORT1 umgehört hat, wird auf das europäische Recht verwiesen, auf das Grundrecht der Freizügigkeit. Auch sei schon die Kurzfristigkeit des Verbots rechtswidrig, ein Verstoß gegen Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der "effektiven Rechtsschutz" garantiert - also die Möglichkeit, gegen einen Grundrechtseingriff rechtzeitig klagen zu können, bevor er vollstreckt wird.

Den Frankfurter Fans - denen der Klub bei Bedarf Beistand versprochen hat - hilft das nur nichts: Sollte jemals ein europäisches Gericht über den Fall befinden, rechtzeitig vor Anpfiff wird es nicht passieren.

Eintracht-Frankfurt-Fan schlägt guten Konter vor

Den Eintracht-Anhängern, die in Marseille keinen Ärger riskieren wollen, bleibt am Donnerstag also wohl wirklich nur übrig, die Fanutensilien im Schrank zu lassen und die Klub-Hymne "Schwarz-weiß wie Schnee" allenfalls still vor sich hinzusummen.

Für das Rückspiel in Frankfurt hat ein Fan auf der Facebook-Seite der Eintracht übrigens auch schon einen wunderbaren Vorschlag gemacht.

"Wir sollten diesen Schwachsinn am 29. November mit der größten Gastfreundlichkeit kontern, die Frankfurt zu bieten hat", rät er. Hashtag: #weinmachtmanausäpfeln