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Sperre bleibt bestehen: Erster Einspruch von Michel Platini abgelehnt

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Sperre bleibt bestehen: Erster Einspruch von Michel Platini abgelehnt

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Platini-Sperre bleibt bestehen

Der derzeit suspendierte UEFA-Präsident scheitert mit senem Einspruch vor der bei der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission. Die Einspruchsprüfung geht weiter.
Michel Platini besitzt seit 2007 ein Bankkonto in Panama
Michel Platini besitzt seit 2007 ein Bankkonto in Panama
© Getty Images

Michel Platini darf weiter keine Funktionen im Fußball ausüben.

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Der 60 Jahre alte UEFA-Präsident, derzeit ebenso wie FIFA-Boss Joseph S. Blatter suspendiert, scheiterte mit seinem formellen Einspruch bei der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission. Dies bestätigten seine Anwälte am Montag der Nachrichtenagentur AFP.

"Diese Entscheidung ist nicht die der FIFA-Berufungskommission", teilte der Anwalt mit: "Dieser Einspruch wird weiter geprüft. Ein Zeitpunkt der Entscheidung wurde nicht mitgeteilt."

Blatter und Platini waren von der FIFA-Ethikkommission wegen einer dubiosen Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken aus dem Verkehr gezogen worden. Die Ermittler vermuten darin Schmiergelder, die Beschuldigten sprechen weiter von einem Honorar, das Platini für Beratertätigkeiten erhalten haben soll. Platini hatte deshalb bei der FIFA-Berufungskommission fristgerecht Einspruch gegen seine Zwangspause eingelegt.

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Der frühere Weltstar plant trotz der Suspendierung weiterhin, auf dem FIFA-Kongress am 26. Februar 2016 für Blatters Nachfolge zu kandidieren. Sollte der Makel der Sperre jedoch nicht rückgängig gemacht werden, weil Platini Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zahlung von 2011 für neun Jahre zuvor erbrachte Tätigkeiten nicht entkräften kann, müsste Platini seine Pläne begraben und auch als UEFA-Chef abtreten.

Sowohl Blatter als Platini hatten zuletzt eingeräumt, dass über Platinis Honorar keine schriftliche Vereinbarung existiert. Auch deswegen wird die Summe als Schmiergeld für Platinis Unterstützung bei Blatters Wiederwahl vor vier Jahren eingestuft.