Home>Internationaler Fußball>

Werbung für Sexspielzeug: KNVB verbietet Sponsor-Deal des FC Emmen

Internationaler Fußball>

Werbung für Sexspielzeug: KNVB verbietet Sponsor-Deal des FC Emmen

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Werbung für Sexspielzeug verboten

Der FC Emmen steht plötzlich ohne Hauptsponsor da. Der niederländische Verband sieht eine Grenze überschritten, Klub und Sponsor sind verwundert.
Glenn Bijl und der FC Emmen liefen am ersten Spieltag ohne Sponsor auf
Glenn Bijl und der FC Emmen liefen am ersten Spieltag ohne Sponsor auf
© Imago
. SID
. SID
von SID

Flaute auf dem Trikot: Die Spieler des niederländischen Erstligisten FC Emmen dürfen in dieser Saison auf ihrer Brust nicht für Sexspielzeug Werbung machen.

{ "placeholderType": "MREC" }

"Erstaunt und verärgert" reagierte der Klub auf das Verbot der Zulassung des Deals mit der Firma EasyToys als Hauptsponsor durch den niederländischen Fußball-Verband KNVB.

Emmen prüft rechtliche Schritte

Dieser begründete seine Entscheidung damit, dass der Fußball "für Jung und Alt zugänglich ist und sein muss". Emmen kündigte an, rechtliche Schritte gegen das Verbot zu prüfen.

EasyToys kritisierte die nach eigener Meinung zu prüde Haltung des Verbandes. "Die Tatsache, dass Erotik und Sexualität für manche immer noch unangenehme Themen sind, geht aus der Entscheidung des KNVB erneut hervor", hieß es in einer Mitteilung. Emmen, das am ersten Spieltag ohne Sponsor auf der Brust aufgelaufen war, soll durch das Verbot Einnahmen von über 500.000 Euro verloren gehen.

{ "placeholderType": "MREC" }

Homburg sorgt mit Kondom-Werbung für Aufsehen

In Deutschland hatte der FC Homburg in einem ähnlichen Fall Ende der 1980er Jahre für Aufsehen gesorgt. Die Saarländer wollten für den Kondomhersteller London Werbung machen, was dem DFB überhaupt nicht gefiel - der Verband drohte mit Punktabzug und verhängte eine Geldstrafe.

Die Saarländer traten dann zeitweilig in ihren grün-weißen Trikots an, auf denen der Werbeschriftzug mit einem schwarzen Balken abgeklebt war. Das Landgericht Frankfurt/Main entschied dann aber im Februar 1989, dass die Werbung für Kondome nicht gegen Sitte und Moral verstoße.