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Berufung zu Pistorius-Urteil

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Berufung zu Pistorius-Urteil

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Berufung zu Pistorius-Urteil

Die südafrikanische Staatsanwaltschaft wird das Strafmaß gegen Oscar Pistorius anfechten. Damit stellt sie das Urteil infrage.

Pretoria - Der Fall Oscar Pistorius geht in die zweite Runde. Sechs Tage nach dem Urteilsspruch im Prozess gegen den Paralympics-Star kündigte die südafrikanische Staatsanwaltschaft am Montag an, "den Schuldspruch und das Strafmaß" gegen Pistorius in einem Berufungsverfahren anzufechten.

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Damit stehen das Urteil der fahrlässigen Tötung und die Haftstrafe von maximal fünf Jahren gegen den unterschenkelamputierten Sprinter wieder infrage.

"Die Staatsanwaltschaft bereitet nun die notwendigen Anträge vor, um die Berufung innerhalb der nächsten Tage einzureichen", sagte Sprecherin Nathi Mncube.

Dieser Schritt sei "keine Überraschung", kommentierte der renommierte Rechtswissenschaftsprofessor Stephen Tuson von der Wits University in Johannesburg und fügte hinzu: "Es scheint mir, dass es noch offene Fragen gibt, die in Bezug auf die gerichtliche Auslegung des Eventualvorsatzes gestellt werden könnten."

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Dieser umfasst etwa, dass ein Täter bestimmte Konsequenzen seines Handelns nicht beabsichtigt hat, diese aber dennoch im Rahmen seiner Handlung billigend in Kauf genommen hat.

Der 27-jährige Pistorius war am 12. September durch das Gericht um Richterin Thokozile Masipa der fahrlässigen Tötung an seiner Freundin Reeva Steenkamp schuldig gesprochen worden, die er in der Nacht zum 14. Februar 2013 in seinem Haus in einem Vorort von Pretoria durch die geschlossene Badezimmertür mit vier Pistolenschüssen getötet hatte.

Der südafrikanische Sprinter beteuerte während des monatelangen Prozesses stets, das Model für einen Einbrecher gehalten zu haben. Am 21. Oktober hatte das Tribunal das Strafmaß auf fünf Jahre Haft festgelegt.

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Der Urteilsspruch hatte in Teilen der südafrikanischen Bevölkerung für Unverständnis gesorgt.

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Die Pistorius-Seite signalisierte nach der Verkündung, das Urteil zu akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst auf Mord geklagt, sie konnte ihren Vorwurf aber nicht zweifelsfrei belegen.

Nachdem das Urteil der fahrlässigen Tötung gefällt war, hatte die Staatsanwaltschaft wenigstens zehn Jahre Gefängnis gefordert, während die Pistorius-Seite auf Hausarrest und gemeinnützige Arbeit plädiert hatte.