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Leichtathletik: Caster Semenya nach Urteil im Prozess gegen die IAAF froh

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Leichtathletik: Caster Semenya nach Urteil im Prozess gegen die IAAF froh

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Semenya nimmt Ghandi zum Vorbild

Caster Semenya erkämpft sich vor einem Schweizer Gericht einen Teilerfolg im Streit mit der IAAF um ihren Testosteronspiegel. In Gandhi sieht sie ein Vorbild.
ATHLETICS-SWI-RSA-SPORT-GENDER-IAAF Vor einem Schweizer Gericht hat Caster Semenya (M.) einen Teilerfolg in der Diskussion um ihren Testosteronspiegel erfochten
ATHLETICS-SWI-RSA-SPORT-GENDER-IAAF Vor einem Schweizer Gericht hat Caster Semenya (M.) einen Teilerfolg in der Diskussion um ihren Testosteronspiegel erfochten
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Nach ihrem Etappensieg im Testosteron-Streit wurde Caster Semenya ganz philosophisch. "Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt", schrieb die 800-m-Olympiasiegerin bei Twitter und zitierte damit den legendären indischen Freiheitskämpfer Mahatma Gandhi.

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Ganz am Ziel ist Semenya zwar noch nicht, aber die 28-Jährige kämpft weiter erfolgreich für Veränderungen in der Leichtathletik - und darf vorläufig wieder auf ihrer Lieblingsstrecke antreten. Und zwar ohne ihren Testosteron-Spiegel künstlich senken zu müssen.

Schweizer Bundesgericht entscheidet für Semenya

Diese Anordnung traf am Montagabend das Schweizerische Bundesgericht, das die umstrittene "Testosteron-Regel" der IAAF zunächst bis zum 25. Juni aussetzte. Der Leichtathletik-Weltverband hat nun drei Wochen Zeit, den Richtern Argumente darzulegen, die für eine Hormontherapie für Athletinnen mit "Differences of Sexual Development" (DSD) wie Hyperandrogenämie sprechen. Am 25. Juni wird das Gericht entscheiden, ob die zum 8. Mai eingeführte Regel wieder in Kraft tritt - oder weiterhin ausgesetzt bleibt.

Die IAAF reagierte am Dienstag und stellte dabei klar, dass die Entscheidung nur für Semenya gelte. "Die IAAF wird ihren Kampf um Rechtsgleichheit für alle Frauen und Mädchen in unserem Sport fortsetzen", teilte der Verband mit.

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"Das sind fantastische Neuigkeiten", sagte Gregg Nott, einer von Semenyas Anwälten. Die IAAF teilte zunächst mit, dass man noch "keine Informationen vom Schweizerischen Bundesgericht erhalten" habe und daher noch "keine Stellungnahme abgeben" könne.

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Semenya-Start bei der WM in greifbarer Nähe

Sollten die Richter Ende Juni nicht der Sicht der IAAF folgen, gilt es als wahrscheinlich, dass Semenya auch bei der anstehenden WM in Katar (27. September bis 6. Oktober) über 800 m starten darf, ohne ihren Testosteronwert mit Medikamenten drosseln zu müssen. Wann eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichts fällt, ist offen - es dürfte aber Monate dauern.

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"Ich danke den Schweizer Richtern für diese Entscheidung", sagte Semenya, die sich weigert, sich einer Hormontherapie zu unterziehen: "Ich hoffe, dass ich nach meinem Einspruch wieder frei laufen kann." Zuletzt hatte sie geplant, in den nächsten Wochen auf längere Strecken wie die 2000 und 3000 m auszuweichen. Doch nun könnte die Olympiasiegerin von 2012 und 2016 auch am 13. Juni in Oslo oder am 16. Juni in Rabat in der Diamond League über 800 m starten.

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Semenya lehnt Hormontherapie ab

Semenya hatte Ende Mai vor dem Schweizer Bundesgericht Einspruch gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS eingelegt, wonach Athletinnen mit intersexuellen Anlagen über bestimmte Strecken (400 m bis eine Meile) einen Grenzwert von fünf Nanomol pro Liter für körpereigenes Testosteron einhalten müssen. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden. Der CAS hatte entschieden, dass die Regel zwar "diskriminierend", aber auch "notwendig" sei, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren.

Semenya lehnt eine Therapie kategorisch ab. "Ich bin eine Frau, und ich bin eine Weltklasse-Athletin", sagte die dreimalige Weltmeisterin zuletzt: "Die IAAF wird mir keine Medikamente aufzwingen oder mich stoppen, zu sein, wer ich bin."