Home>Leichtathletik>

Leichtathletik: Craster Semenya übt Kritik an Verband von Marokko

Leichtathletik>

Leichtathletik: Craster Semenya übt Kritik an Verband von Marokko

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Semenya kritisiert Marokkos Verband

Caster Semenya hätte in Rabat doch an den Start gehen dürfen, die erneute Einladung kommt aber zu spät. Nun übt die Olympiasiegerin Kritik am marokkanischen Verband.
Caster Semenya bei der IAAF Diamond League - Doha 2019
Caster Semenya bei der IAAF Diamond League - Doha 2019
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Die zweimalige 800-m-Olympiasiegerin Caster Semenya hat nach ihrem geplatzten Start beim Diamond-League-Meeting in Rabat am Sonntag Kritik am marokkanischen Leichtathletik-Verband geübt.

{ "placeholderType": "MREC" }

Dieser habe es unmöglich gemacht, dass die Südafrikanerin, die gegen die umstrittene Testosteron-Regel des Weltverbandes IAAF kämpft, in Rabat laufe. Semenya habe keineswegs die Einladung ausgeschlagen, so wie es Alain Blondel, früherer französischer Zehnkampf-Star und Meeting-Organisator in Rabat, dargestellt habe.

Terminverschiebungen bei bereits gebuchten Flügen

In einem Statement aus Semenyas Team hieß es, dass diese am 7. Juni die Einladung zum Start in Marokko erhalten und einen Flug für den 12. Juni von Paris nach Rabat gebucht habe. Blondel habe dann am 11. Juni mitgeteilt, dass Marokkos Verbandspräsident Semenyas Start ablehne.

Diese sei daraufhin nach Südafrika zurückgekehrt, ehe Marokkos Verband am Freitag und damit nur zwei Tage vor dem Meeting erneut ihren Kurs änderte und die Einladung erneuerte.

{ "placeholderType": "MREC" }

"Die einzigen Flüge hätten dann aber eine Anreise über 20 Stunden bedeutet, sodass es für Caster vernünftigerweise nicht möglich war, am Meeting teilzunehmen", hieß es in dem Statement.

Lesen Sie auch

Semenya hätte in Rabat starten dürfen

Semenya hätte in Rabat laufen dürfen, da die Testosteron-Regel für sie ausgesetzt bleibt. Das Schweizer Bundesgericht hatte am Donnerstag einen Eilantrag der IAAF abgewiesen, die umstrittene Regelung mit sofortiger Wirkung wieder einzuführen.

Bis zum 25. Juni kann die IAAF weitere Argumente einbringen, das Bundesgericht wird dann entscheiden, ob die Regel für die gesamte Dauer des Verfahrens, das mehrere Monate dauern kann, für Semenya ausgesetzt bleibt. Semenya hatte vor dem Schweizer Bundesgericht Einspruch gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshof CAS eingelegt.

Demnach müssen Athletinnen über bestimmte Strecken (400 m bis eine Meile) einen Grenzwert von fünf Nanomol pro Liter für körpereigenes Testosteron einhalten. Dies zwingt Sportlerinnen mit "Differences of Sexual Development" (DSD) wie Hyperandrogenämie zur teils deutlichen künstlichen Senkung. Semenya ist dazu nicht bereit.