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Das Urteil im Fall Claudia Pechstein hat Folgen

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Das Urteil im Fall Claudia Pechstein hat Folgen

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Das Sportbeben hat begonnen

Der juristische Coup von Claudia Pechstein hat Folgen: Zwei verurteilte deutsche Dopingsünder wollen ihren Prozess neu aufrollen.
Claudia Pechstein ist fünffache Eisschnelllauf-Olympiasiegerin
Claudia Pechstein ist fünffache Eisschnelllauf-Olympiasiegerin
© Getty Images

Patrik Sinkewitz will einer der ersten sein, der vom Beben profitiert.

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Für den Radprofi und geständigen Doper ist der juristische Coup von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein vor dem Oberlandesgericht München die Steilvorlage, die er gebraucht hatte.

Er kündigte an, bis spätestens März seine Klage einzureichen.

Sachenbacher-Stehle die nächste Klägerin?

Aber der 34-Jährige ist nicht der einzige, der seinen Nutzen ziehen will aus dem krachenden Urteil, das den Weltsport ins Mark getroffen hat.

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Der bisher geltende Grundsatz, dass er seine juristischen Angelegenheiten selbst regelt und den Athleten der Weg zu ihren nationalen Gerichten versperrt ist: Er gilt nicht mehr.

Und weitere neu aufgerollte Prozesse dürften nicht lange auf sich warten lassen.

Die verurteilte Sünderin Evi Sachenbacher-Stehle könnte die nächste Klägerin sein.

"Das Urteil in Sachen Claudia Pechstein untermauert unsere Rechtsauffassung. Die Klage des Herrn Sinkewitz auf Nicht-Anerkennung des CAS-Urteils wird voraussichtlich noch im Februar oder März vor dem zuständigen nationalen Zivilgericht in Deutschland eingereicht", sagte Sinkewitz-Anwalt Rainer Cherkeh.

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CAS hob deutsches Urteil auf

Sinkewitz war im Februar 2014 durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS wegen Dopings letztinstanzlich für acht Jahre gesperrt worden.

Die drei CAS-Richter hatten den Freispruch durch das deutsche Schiedsgericht DIS aufgehoben und ihn wegen eines positiven Tests auf das Wachstumshormon HGH bei einem Rennen in Lugano 2011 für schuldig befunden.

Ex-Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle erwägt ebenfalls eine Klage gegen den Weltverband IBU. Sie behalte sich "rechtliche Schritte in Form einer Schadenersatzklage vor", hatte die im November zurückgetretene Sportlerin gesagt.

Die IBU hatte die 34-Jährige nach einem positiven Dopingbefund bei den Olympischen Spielen 2014 in Sotschi zunächst für zwei Jahre gesperrt, der CAS reduzierte die Strafe später auf sechs Monate.

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Vesper mahnt zu Zurückhaltung

Nach Auffassung von Cherkeh werden schnell weitere Schadenersatzklagen folgen und den deutschen Sport vor große Probleme stellen, da die derzeit praktizierte Schiedsgerichtsbarkeit nicht haltbar sei: "Die Uhr tickt. Da muss sich rasch etwas ändern, sonst haben die deutschen Verbände bald ein Regress-Problem."

Michael Vesper, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), sieht nach dem Pechstein-Urteil noch keinen Grund zur Sorge.

"Es handelt sich um ein Zwischenurteil, das jetzt vom Bundesgerichtshof noch einmal überprüft werden muss", betonte der Ex-Politiker. Das Gericht habe generell die Sportgerichtsbarkeit bestätigt, betonte Vesper, räumte aber auch ein, dass das OLG beim CAS Reformen angemahnt habe.

Cherkeh glaubt an Erfolg von Pechstein

Cherkeh teilte die Kritik des OLG, das im Pechstein-Prozess den Schiedszwang sowie die Monopolstellung des CAS für unwirksam erklärt hatte.

Er sieht in ähnlichen Fällen derzeit keine Alternative für deutsche Sportler, als vor ein nationales Gericht zu ziehen, zumal es dort anders als beim CAS Prozesskostenhilfe gibt und der Athlet nicht alles nur in Englisch oder Französisch lesen und verstehen muss. In Pechsteins Fall glaubt Cherkeh an einen Erfolg der Athletin: "Ich gehe davon aus, dass der BGH wie das OLG urteilt."

Das OLG München hatte am Donnerstag in München die Schadenersatzklage über 4,4 Millionen Euro der fünfmaligen Olympiasiegerin Pechstein gegen den Weltverband ISU zugelassen.

Damit eröffnete die Kammer der Athletin die Chance, ihr Verfahren wegen einer zweijährigen Sperre vor einem staatlichen Gericht neu aufrollen zu lassen. Die ISU kündigte Revision an, damit wird der Bundesgerichtshof in einigen Monaten entscheiden, ob und wann es zu einer neuen Verhandlung kommt.