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Anti-Doping-Gesetz: Heiko Maas zur Kritik von Robert Harting und Betty Heidler

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Anti-Doping-Gesetz: Heiko Maas zur Kritik von Robert Harting und Betty Heidler

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Maas kontert Kritik von Harting

Heiko Maas (m.) mit DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und DFL-Präsident Reinhard Rauball
Heiko Maas (m.) mit DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und DFL-Präsident Reinhard Rauball
© Getty Images

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die Kritik prominenter Sportler am Anti-Doping-Gesetz mit deutlichen Worten zurückgewiesen und plant weiterhin keine grundlegenden Änderungen am Entwurf.

"Seinem Konkurrenten etwas unterzujubeln, ist schon jetzt strafbar. Es wird jetzt so getan, als sei dies die große Gefahr", sagte Maas am Freitag im Deutschen Bundestag: "Es ist völliger Blödsinn zu behaupten, das sei eine neue Gefahr. Das wird nicht dazu führen, dass das Gesetz deshalb nicht mehr sinnvoll ist oder dass wir Gefahren entstehen lassen, die es so nicht gibt und die nicht verantwortbar wären."

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Diskus-Olympiasieger Robert Harting und die frühere Hammerwurf-Weltmeisterin Betty Heidler hatten in der FAZ deutliche Bedenken am Vorhaben der Politik geäußert. Unter anderem könnten deutsche Sportler leichter Opfer von Manipulationen durch Konkurrenten werden.

"Das Gesetz macht uns noch anfälliger dafür, dass jemand sich rächen könnte", hieß es in dem Zeitungsbeitrag. "Viele Sportler unterstützen den Gesetzentwurf. Es gibt auch welche, die ihn nicht unterstützen. Aber ich würde darum bitten, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen", sagte Maas in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs.

Auch CDU-Politiker Reinhard Grindel, stellvertretender Vorsitzender des Sportausschusses, verteidigte den Entwurf gegen die Kritik. "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung", sagte Grindel mit Verweis auf die Sportlerkritik und betonte, dass schon jetzt für eine strafbare Handlung der Vorsatz nachgewiesen werden müsse.

"Wenn man die Politik so angreift, dann sollte man sich auch ein bisschen kundig machen, was im Gesetz steht", sagte Grindel.

Das gemeinsam von den Ministerien des Inneren, der Justiz und der Gesundheit erarbeitete Gesetz sieht unter anderem vor, erstmalig das Selbstdoping von Sportlern sowie den Besitz von Dopingmitteln uneingeschränkt unter Strafe zu stellen. Dabei könnten überführten Athleten sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohen.

Am 17. Juni findet die öffentliche Anhörung statt. Die zweite und dritte Lesung sollen bis September durchgeführt werden. In Kraft treten könnte das Gesetz zum 1. Januar 2016.