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Erstmals Strafbefehle wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Gesetz

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Erstmals Strafbefehle wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Gesetz

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Strafbefehle gegen Doping-Sünder

Etwas mehr als ein Jahr nach der Einführung des Anti-Doping-Gesetzes hat erstmals ein Gericht zwei Doping-Sünder bestraft.
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© Getty Images

Etwas mehr als ein Jahr nach der Einführung des Anti-Doping-Gesetzes hat erstmals ein Gericht zwei Spitzensportler bestraft. Zwei Ringern des ASV Nendingen sind vom Amtsgericht Tuttlingen jeweils wegen des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz Strafbefehle zugestellt worden, das bestätigte Oberstaatsanwalt Michael Mächtel der FAZ.

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Es handelt sich dabei um eine Geldstrafe, die sich an die Höhe der Einkünfte misst. Laut FAZ haben die beiden Athleten gegen die Strafe Einspruch eingelegt, so dass es wahrscheinlich zu einem öffentlichen Hauptverfahren mit einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tuttlingen kommen wird.

Bei den beiden Ringern war im vergangenen Februar ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Freiburg eingeleitet worden, nachdem bei ihren Dopingproben Spuren des seit Anfang 2016 verbotenen Mittels Meldonium gefunden worden waren und die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA daraufhin Anzeige erstattet hatte.

Den betroffenen Sportlern wird zudem die Anwendung verbotener Infusions-Methoden vorgeworfen. 

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Ermittlungen gegen zwei weitere Athleten wurden wegen des unbekannten Aufenthaltsorts vorläufig eingestellt, berichtete die FAZ unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Mächtel. Die Ermittlungen des Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche des Ringer-Vereins ASV Nendingen laufen weiter.

Auch die sportjuristische Aufarbeitung des Falls ist laut NADA noch nicht abgeschlossen.