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Anti-Doping-Gesetz: Kronzeugenregelung und weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften

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Anti-Doping-Gesetz: Kronzeugenregelung und weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften

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Anti-Doping-Gesetz: Kronzeugenregelung und weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Die Bundesregierung will das Anti-Doping-Gesetz mit einer seit langem geforderten Kronzeugenregelung stärken.
Horst Seehofer unterstützt Kronzeugenregelung
Horst Seehofer unterstützt Kronzeugenregelung
© AFP/POOL/SID/BERND VON JUTRCZENKA
. SID
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von SID

Die Bundesregierung will das Anti-Doping-Gesetz mit einer seit langem geforderten Kronzeugenregelung stärken. Das teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch mit, nachdem im Kabinett der Evaluierungsbericht zu den 2015 verabschiedeten Regelungen behandelt worden war. In dem Bericht wird zudem empfohlen, zusätzliche Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten und die Athleten stärker über Hinweisgebersysteme zu informieren.

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"Das Gesetz hat sich bewährt. Das wird etwa an der Vervierfachung der Verurteilungen mit Dopingbezug seit 2016 von 115 auf 460 deutlich", sagte der für Sport zuständige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): "Besonders freue ich mich über die gemeinsame Empfehlung, eine bereichsspezifische Kronzeugenregelung in das Anti-Doping-Gesetz einzuführen. Durch diesen Anreiz für Sportlerinnen und Sportler, ihr Wissen zu teilen, wird die Dopingbekämpfung noch schlagkräftiger. Die Empfehlung sollten wir nun zeitnah noch in dieser Legislaturperiode umsetzen."

Das Fehlen einer solchen Passage im Gesetz wird bereits seit dessen Verabschiedung kritisiert. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und der Verein Athleten Deutschland haben in der Vergangenheit ebenfalls eine Kronzeugenregelung befürwortet.

"Das Anti-Doping-Gesetz ist ein deutliches Zeichen des Rechtsstaats, Betrüger und ihre Hintermänner zur Verantwortung zu ziehen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass wir weitergehen müssen: Wir wollen eine spezifische Kronzeugenregelung schaffen, um die Insider zu schützen, die mit ihrem Wissen Doping offenlegen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): "Wir brauchen diesen sichtbaren Anreiz, um den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen in diesem abgeschotteten Bereich zu erleichtern." Beim Thema der Schwerpunktstaatsanwaltschaften werde sie auf ihre Länderkollegen zugehen.

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Mit der im Gesetz vorgesehene Evaluierung waren die Rechtsprofessoren Elisa Hoven (Universität Leipzig) und Michael Kubiciel (Universität Augsburg) beauftragt. Zur Arbeit gehörten unter anderem die Auswertung von Akten und Daten der Kriminal- und Strafverfolgungsstatistiken sowie Experteninterviews.