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Anti-Doping-Gesetz: Kronzeugenregelung rückt näher

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Anti-Doping-Gesetz: Kronzeugenregelung rückt näher

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Bund stärkt Anti-Doping-Gesetz

Die Einführung einer seit langem geforderten Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz nimmt konkrete Formen an. Das Justizministerium veröffentlicht einen Gesetzesentwurf.
Zusatz im Anti-Doping-Gesetz rückt näher
Zusatz im Anti-Doping-Gesetz rückt näher
© AFP/SID/NIGEL TREBLIN
. SID
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von SID

Die Einführung einer seit langem geforderten Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz nimmt konkrete Formen an.

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Am Dienstag veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen entsprechenden Gesetzentwurf, der gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern (BMI), für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erarbeitet wurde. Länder und Verbände können bis zum 1. März 2021 dazu Stellung nehmen. 

Das Fehlen einer solchen Passage im Gesetz wird bereits seit dessen Verabschiedung 2015 von vielen Seiten kritisiert. Unter anderem haben in der Vergangenheit der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und der Verein Athleten Deutschland eine Kronzeugenregelung befürwortet.

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Das Ziel sei nun, "einen sichtbaren und eindeutigen Anreiz für dopende Leistungssportlerinnen und -sportler sowie für die übrigen Täterinnen und Täter" zu schaffen, "Informationen über dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben", heißt es in dem Entwurf.

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Doping: Kronzeugen winkt Strafnachlass

Nach diesem können Gerichte nun Strafen abmildern, wenn Kronzeugen durch "freiwilliges Offenbaren" ihres Wissens dazu beitragen, Taten aufzudecken oder Taten zu verhindern.

Bei Doping im Sport handele es sich um geschlossene Strukturen, "in denen die Konsumentinnen und Konsumenten, die Hintermänner und kriminellen Netzwerke nur schwer ohne Hilfe von Insiderinformationen ermittelt werden können". 

Als Beispiel dient dabei der Dopingprozess um die Operation Aderlass, in dem der Sportmediziner Mark S. Mitte Januar zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt wurde. Auch seine Mitangeklagten wurden bestraft.

Die Ermittlungen waren durch die Aussagen des österreichischen Langläufers Johannes Dürr in einer ARD-Dokumentation ins Rollen gebracht worden. "Ohne die Aussage des Sportlers wären diese Verfahren nicht möglich gewesen", hieß es weiter.