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Dopingprozess: Verurteilter Sportmediziner verzichtet auf Revision

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Dopingprozess: Verurteilter Sportmediziner verzichtet auf Revision

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Sportmediziner verzichtet auf Revision

Der verurteilte Erfurter Sportmediziner Mark Schmidt verzichtet im Dopingprozess um die Operation Aderlass jetzt doch auf eine Revision.
Mark S. wurde zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt
Mark S. wurde zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt
© AFP/SID/PETER KNEFFEL
. SID
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von SID

Der verurteilte Erfurter Sportmediziner Mark Schmidt verzichtet im Dopingprozess um die Operation Aderlass jetzt doch auf eine Revision. Dies teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit.

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"In dem Strafverfahren gegen Dr. Mark S. und vier weitere Angeklagte haben die beiden Revisionsführer, Dr. Mark S. und Ansgard S., ihre Revisionen zurückgenommen. Das Urteil ist damit insgesamt rechtskräftig", hieß es in der OLG-Presseerklärung. Zunächst hatten die Verteidiger Revision eingelegt.

Schmidt war am 15. Januar wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Zudem erhielt er drei Jahre Berufsverbot und eine Geldbuße in Höhe von 158.000 Euro. Auch die vier Mitangeklagten wurden verurteilt, unter anderem zu Bewährungs- und Geldstrafen.

Am 27. Februar 2019 fanden im Rahmen der Operation Aderlass Razzien bei der nordischen Ski-WM in Seefeld und in Deutschland statt. Insgesamt verwickelt waren 23 Sportler aus acht Ländern. Betroffen waren unter anderem prominente Sportveranstaltungen wie die Olympischen Spiele 2014, 2016 und 2018, die Tour de France 2018, der Giro d'Italia 2016 und 2018, die Vuelta 2017, die nordische Ski-WM 2017 sowie weitere diverse Radrundfahrten und Wintersportveranstaltungen.