Muss Hansa Rostock bestimmte Geldstrafen nicht zahlen?
DFB prüft Rostock-Einspruch
Sieben Urteile rund um Geldstrafen für den Zweitligisten Hansa Rostock werden neu verhandelt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes wird prüft den Einspruch.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird am 19. August den Einspruch des Zweitligisten Hansa Rostock gegen zwei Urteile verhandeln.
Das Sportgericht hatte den Verein wegen sieben Fällen eines unsportlichen Verhaltens von Fans mit Strafen von insgesamt 137.925 Euro belegt.