Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird den Einspruch des Zweitligisten Hansa Rostock gegen ein vorangegangenes Einzelrichterurteil am 14. April verhandeln.
Hansa-Einspruch neu terminiert
Das DFB-Sportgericht wird den Einspruch des Zweitligisten Hansa Rostock neu verhandeln.
Ursprünglich war die mündliche Verhandlung für den 24. Februar angesetzt gewesen. Auf Antrag von Hansa wurde sie kurzfristig verschoben und nun neu terminiert. (NEWS: Gigantische Geldstrafe für Hansa Rostock)
Rostock war wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in der 2. Bundesliga mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt worden.
Grund waren Vorkommnisse beim Zweitliga-Spiel am 21. August 2022 gegen den FC St. Pauli. (Tabelle der 2. Bundesliga)
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Dort hätten Hansa-Fans laut DFB „drei diskriminierende und menschenverachtende Banner“ gezeigt und „vier pyrotechnische Gegenstände“ gezündet. (NEWS: Alles Wichtige aus der 2. Bundesliga)