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DFB verteidigt Zwayer: Elfmeter-Entscheidung bei BVB - Bayern richtig

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DFB verteidigt Zwayer: Elfmeter-Entscheidung bei BVB - Bayern richtig

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So bewertet der DFB Zwayers Leistung

Der Deutsche Fußball-Bund verteidigt den schwer in die Kritik geratenen Schiedsrichter Felix Zwayer. Dessen Entscheidungen im Spitzenspiel zwischen Dortmund und Bayern seien korrekt gewesen.
Der FC Bayern hat das Topspiel des 14. Bundesliga-Spieltags mit 3:2 in Dortmund gewonnen. Im Fokus der Partie war vor allem Schiedsrichter Felix Zwayer.
. SID
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von SID

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) verteidigt die umstrittenen Entscheidungen von Schiedsrichter Felix Zwayer im Bundesliga-Topspiel zwischen Borussia Dortmund und Bayern München (2:3).

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Diskussionen über den Handelfmeter gegen Mats Hummels (73.) seien angesichts von Zwayers großzügiger Linie „nachvollziehbar“, sagte Jochen Drees, Projektleiter für den Videobeweis, bei dfb.de. „Betrachtet man die Situation trotzdem losgelöst, ist die Bewertung eines strafbaren Handspiels und somit eines Strafstoßes korrekt.“ (DATEN: Die Tabelle der Bundesliga)

Beim Rempler von Lucas Hernández gegen Marco Reus sei es „zu einem Oberkörperkontakt und einem leichten Schieben durch den Münchner Spieler“ gekommen. „Einen Treffer im Fußbereich gibt es hier nicht.“

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Zwayer habe die TV-Bilder nicht herangezogen, da er „eine vollständige Wahrnehmung und Kontrolle über den gesamten Vorgang“ gehabt habe. „Der Zweikampf wird als nicht strafwürdig bewertet. Da sich die Information der vorliegenden Bilder nicht von der Wahrnehmung des Schiedsrichters unterscheiden, handelt es sich um eine reine Bewertungsfrage, die der Schiedsrichter auf dem Platz treffen muss.“ (DATEN: Ergebnisse und Spielplan der Bundesliga)

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Reus-Aktion wäre sowieso Abseits gewesen

Ohnehin habe sich BVB-Stürmer Erling Haaland „in der Eröffnung dieser Angriffssituation“ mit einem Fuß im Abseits befunden, „sodass die nachfolgende Bewertung der Zweikampfszene für den VA regeltechnisch keine Rolle mehr spielt. (NEWS: Alle aktuellen Infos zur Bundesliga)

Das bedeutet, dass selbst bei einer strafbaren Bewertung des Zweikampfes, dieser Strafstoß aufgrund der Abseitsstellung des Dortmunder Angreifers durch den VA korrigiert worden wäre.“

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