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Champions League: UEFA-Entscheidung im Kampf gegen Super League

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Champions League: UEFA-Entscheidung im Kampf gegen Super League

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UEFA-Entscheidung in Kampf gegen Super League

Im juristischen Vorgehen gegen die „Super-Ligisten“ FC Barcelona, Real Madrid und Juventus Turin trifft die Europäische Fußball-Union (UEFA) eine Entscheidung.
Im Anschluss an die Ermittlungen gegen die drei Super-League-Gründer Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin hat die UEFA nun auch offiziell ein Verfahren eröffnet.
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von SPORT1

Die Pläne für eine europäische Super League lösten im April ein heftiges Beben in der Fußballwelt aus.

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Während sich neun der insgesamt zwölf Teams nach der gescheiterten Revolution umgehend von dem umstrittenen Projekt distanzierten, hielten Real Madrid, der FC Barcelona und Juventus Turin zunächst an der auf Eis gelegten Idee fest.

Die Europäische Fußball-Union (UEFA) wehrte sich gegen die Pläne und ging auch juristisch gegen die abtrünnigen Klubs vor. (DATEN: Ergebnisse und Spielplan der Champions League)

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UEFA verfolgt Verfahren gegen Super-League-Klubs nicht weiter

Wie SPORT1 vorab erfahren hat und die UEFA später offiziell bestätigte, hat sich der Verband nun dazu entschieden, die laufenden Verfahren gegen die drei Vereine Juve, Barca und Real nicht weiter zu verfolgen. Demnach hat die UEFA das zuständige Gericht in Madrid über diese Entscheidung bereits informiert. Aus UEFA-Sicht liegt eine Weiterführung des Verfahrens nicht im Interesse des Verbandes oder der Mitgliedsverbände.

Der Kontinentalverband will sich zugleich vorbehalten, bei einer möglichen Wiederaufnahme etwaiger Abspaltungspläne wieder juristisch tätig zu werden.

Zudem werde die UEFA von den übrigen neun Super-League-Teams keine Strafzahlung einfordern.

Gericht stellt UEFA Ultimatum

Eine Erklärung der UEFA, die weiter eine ablehnende Haltung gegenüber der Super League verfolg, wird am Dienstag erwartet.

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Das spanische Gericht hatte der UEFA ein Ultimatum von fünf Tagen gestellt, um die Sanktionsdrohungen gegen die Gründungsmitglieder zurückzunehmen. Andernfalls hätten womöglich größere juristische Auseinandersetzungen gedroht.

Ein Madrider Handelsgericht hatte der UEFA Anfang Juli per Einstweiliger Verfügung auch „verdeckte Strafmaßnahmen“ gegen die neun geläuterten Klubs untersagt, die sich von der Idee einer europäischen Eliteliga schnell wieder verabschiedet hatten.

Gericht verbietet Vergeltungsmaßnahmen

Dasselbe Gericht hatte dem Kontinentalverband schon im April, kurz nach Ausrufung und Scheitern der Super League, Vergeltungsmaßnahmen verboten.

Die neun einsichtigen Vereine erklärten sich bereit, eine Saison lang auf fünf Prozent ihrer Einnahmen aus UEFA-Wettbewerben zu verzichten.

Zudem sollten sie zusammen 15 Millionen Euro für die Förderung des Jugend- und Breitenfußballs spenden. Auch verpflichteten sie sich unter anderem zur Zahlung von 100 Millionen Euro, sollten sie in Zukunft versuchen, an einem nicht genehmigten Wettbewerb teilzunehmen. In diesen als „Vereinbarung“ bezeichneten Maßnahmen sah das Gericht aber einen „klaren Verstoß“ gegen die Anordnung aus dem April, sie sollen daher aufgehoben werden.

Ende Mai hatte der Verband zudem ein Disziplinarverfahren gegen das uneinsichtige Super-League-Trio eröffnet und mit empfindlichen Sanktionen gedroht, Anfang Juni wurde es ohne Angabe von Gründen ausgesetzt.

UEFA kritisiert abtrünnige Klubs scharf

Im April waren zwölf Spitzenvereine aus England (FC Arsenal, FC Chelsea, FC Liverpool, Manchester City, Manchester United, Tottenham Hotspur), Italien (AC Mailand, Inter Mailand, Juventus Turin) und Spanien (Atlético Madrid, FC Barcelona, Real Madrid) mit der Idee einer Super League an die Öffentlichkeit getreten.

Die UEFA kritisierte die „Abtrünnigen“ scharf und drohte mit umfassenden Sanktionen, unter anderem mit dem Ausschluss aus der Champions League oder Sperren für einzelne Spieler für die EM im Sommer. Unter dem großen Druck rückten die Klubs von ihrer Super League ab. (NEWS: Alle aktuellen Infos zur Champions League)

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Mit Sport-Informations-Dienst (SID)