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Nach Krawallen von Nizza: Haftbefehle und Hausdurchsuchungen bei Köln-Fans - Stadionverbote als Lösung

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Nach Krawallen von Nizza: Haftbefehle und Hausdurchsuchungen bei Köln-Fans - Stadionverbote als Lösung

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Nizza-Krawalle: Köln greift durch

Der 1. FC Köln akzeptiert das UEFA-Urteil nach den Nizza-Krawallen und verzichtet damit auf den Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof. Stattdessen will der Effzeh Stadionverbote aussprechen.
Nach den heftigen Krawallen beim Conference-League-Spiel zwischen Nizza und dem 1. FC Köln kam es jetzt zu Hausdurchsuchungen bei FC-Fans.
SPORT1
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von SPORT1

Mangels Erfolgsaussichten hat der 1. FC Köln auf den Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS verzichtet und damit das UEFA-Urteil nach den Krawallen in Nizza akzeptiert.

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Laut Verein bestanden „sowohl aus (verbands-)rechtlicher als auch zeitlicher Hinsicht keine hinreichenden Erfolgsaussichten gegen das Urteil der UEFA vorzugehen.“

Die Kölner waren neben einer Geldstrafe von 100 000 Euro auch zum Fan-Ausschluss bei den nächsten beiden Auswärtsspielen verurteilt. Das Urteil vor allem als Kollektivstrafe zu verhängen, hält der Verein für „praktisch falsch“.

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Polizei und Verein greifen durch

Nach den Krawallen beim Conference-League-Spiel zwischen OGC Nizza und dem Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln hat die Kölner Polizei Haftbefehle gegen mutmaßliche Tatbeteiligte vollstreckt.

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Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, durchsuchten Beamte Wohnungen und Häuser in Köln, Hürth, Pulheim und Bergisch Gladbach. Bislang konnten 16 Personen identifiziert werden, die „per sofort und bis auf Weiteres ein örtliches Stadionverbot“ bekommen haben, wie er Klub mitteilte. Über die Zentrale Informationsstelle der Polizei (ZIS) werde zudem ein bundesweites Stadionverbot angeregt.

Am 8. September war es in Nizza zu Auseinandersetzungen im Stadion und dessen Umfeld gekommen, mehrere Menschen wurden verletzt. Der Anstoß hatte sich um eine Stunde verzögert, Köln und Nizza hatten sich letztendlich 1:1 (1:0) getrennt.

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Mit Sport-Informations-Dienst (SID)