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Olympia: Weltverband weist erneut Einspruch von Prothesen-Sprinter Leeper ab

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Olympia: Weltverband weist erneut Einspruch von Prothesen-Sprinter Leeper ab

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Rückschlag für Prothesensprinter

Der beidseitig unterschenkelamputierte US-Sprinter Blake Leeper hat im Kampf um seine Teilnahme an den Olympischen Spielen einen Rückschlag kassiert.
Weltverband weist Einspruch von Leeper (r.) zurück
Weltverband weist Einspruch von Leeper (r.) zurück
© AFP/GETTY IMAGES/SID/BOB LEVERONE
. SID
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von SID

Der beidseitig unterschenkelamputierte US-Sprinter Blake Leeper hat im Kampf um seine Teilnahme an den Olympischen Spielen in Tokio einen weiteren Rückschlag kassiert. Der Leichtathletik-Weltverband World Athletics (WA) wies am Montag einen erneuten Einspruch des 31-Jährigen ab, der mit seinen speziellen Prothesen auch bei Wettkämpfen nicht behinderter Sportler starten will.

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Im Vorjahr hatte bereits der Internationale Sportgerichtshof CAS die Ansicht von WA gestützt, dass Leepers Prothesen ihm einen signifikanten Größenvorteil verschaffen würden. Nach neuerlichen Untersuchungen bestätigte der WA-Ausschuss zur Überprüfung mechanischer Hilfsmittel nun diese Einschätzung.

"Die Benutzung der Karbonfaser-Prothesen verschafft Blake Leeper eine Beinlänge von 104 Zentimetern und eine Körperlänge von 184 Zentimetern, was einen Vorteil gegenüber jenen Läufer bedeutet, die diese Prothesen nicht verwenden", hieß es in der Urteilsbegründung. Leeper wäre mit den Prothesen rund 15 Zentimeter größer als mit seinen natürlichen Beinen. 

Demnach dürfe Leeper nicht mit diesen Prothesen bei Olympischen Spielen oder anderen großen Wettkämpfen unter dem WA-Dach laufen, bei weiteren Veranstaltungen müsste er gesondert gewertet werden.

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Leeper, der einst als Nachfolger von "Blade Runner" Oscar Pistorius gehandelt wurde, hatte im Vorjahr immerhin einen Teilerfolg vor dem CAS erzielt. Dieser entschied, dass es "ungesetzlich und ungültig" sei, dass laut World Athletics ein Athlet selbst nachzuweisen habe, dass ihm seine mechanische Hilfsmittel wie Prothesen keinen Vorteil gegenüber anderen Sportler bringen. Damit ist nun WA in der Beweispflicht.