Kein Tag ohne neue Nachrichten zu den angeblichen finanziellen Problemen von Boris Becker.
Pleite? So reagiert Beckers Anwalt
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Am Donnerstag vermeldete die Bild-Zeitung, Becker sei "finanziell entmündigt".
"Herr Becker hat keine Kontrolle mehr über seine Finanzen", wird Michael Gibbs, Sprecher des staatlichen britischen Insolvenzdienstes, zitiert.
Boris Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser weist den Bericht im Gespräch mit SPORT1 zurück:
"Selbstverständlich kooperiert unser Mandant mit der zuständigen Behörde. Die gehässige Kampagne der Bild-Zeitung werden wir nicht weiter kommentieren, sondern auf Basis der Fakten zu gegebener Zeit die geeigneten presserechtlichen Maßnahmen ergreifen."
Rückzahlungsforderung aus der Luft gegriffen
Auch die Forderung von Beckers ehemaligem Geschäftspartner Dr. Hans-Dieter Cleven über eine sofortige Rückzahlung von 40 Millionen Franken (ca. 36,5 Millionen Euro) ist nach Ansicht Mosers aus der Luft gegriffen.
In der Pressemitteilung dazu fehlte der Hinweis, dass Cleven in dieser Sache erst kürzlich beim Kantonsgericht in der Schweiz gegen Becker unterlegen war.
Demnach hatte das Gericht in Zug erklärt, dass das Darlehen nicht rechtsgültig gekündigt worden war und daher immer noch Bestand hätte.
"Weiß sich vermutlich nicht anders zu helfen"
Nach Ansicht von Beckers Anwalt Moser versucht Cleven nun über öffentlichen Druck, eine gar nicht fällige Forderung durchzusetzen.
"Warum kommt jetzt parallel die Pressemitteilung? Weil er bisher gerichtlich gescheitert ist und sich vermutlich nicht anders zu helfen weiß", sagte Moser SPORT1.
In der Pressemitteilung von Cleven hatte es unter anderem geheißen:
"Nachdem kürzlich das Urteil eines Londoner Insolvenzgerichtes öffentlich bekannt geworden ist, wonach dieses Boris Becker als insolvent erklärt hat, sieht sich der Unternehmer und frühere Geschäftspartner von Boris Becker, Dr. Hans-Dieter Cleven, gezwungen, seine Forderungen gegenüber Boris Becker auch in diesem Insolvenzverfahren geltend zu machen."
"Verniedlichung der Fakten"
Moser kritisierte daher die Berichterstattung einiger Medien, in denen die Zusammenhänge nicht richtig dargestellt würden und spricht von "Verniedlichung der Fakten": "Herr Cleven hat vor Gericht geklagt und verloren."
Diese Niederlage kommt dem einstigen Becker-Vertrauten laut Moser teuer zu stehen.
"Er muss in Zug Gerichtskosten in Höhe von 67.000 Franken und dazu eine Entschädigung von 89.000 Franken - das sind die Anwaltskosten - zahlen", sagte Moser.
Cleven müsste sich nun in nächster Instanz an das Obergericht des Kantons Zug wenden, um den Fall doch noch zu gewinnen.
Darüber hinaus bleibt die Becker-Seite ungeachtet der jüngsten Meldungen bei dem klaren Dementi des früheren Tennis-Weltstars in der Süddeutschen Zeitung: "Ich bin weder zahlungsunfähig noch pleite."