Ein heftig diskutierter und von vielen Beobachtern als Skandal gewerteter Vorfall erschüttert die italienische Sportwelt:
Schwanger! Spielerin angezeigt
© Facebook / Lara Lugli
Die Profi-Volleyballerin Lara Lugli ist von ihrem Verein aufgrund eines angeblichen Vertragsbruches angezeigt worden. Der Vorwurf: Im Zuge einer Vertragsverlängerung soll die 41-Jährige ihre Schwangerschaft bewusst verheimlicht haben.
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Der Zweitligist Pordenone Volley behauptet, Lugli habe bei der Aushandlung eines neues Kontraktes verschwiegen, bald Mutter zu werden.
Als der Verein danach von der Schwangerschaft erfuhr, entließ er die Team-Kapitänin. (SERVICE: Alles zum Volleyball)
Volleyball: Spielerin angezeigt, weil sie schwanger ist
Was den Vorfall umso tragischer macht: Nur wenige Wochen nach der Unterzeichnung des neuen Arbeitspapiers verlor Lugli ihr Kind.
Damit nicht genug: Nach der Fehlgeburt bat die Volleyballerin ihren (Ex-)Verein, ihr ein Gehalt in Höhe von 2.500 Euro auszuzahlen. Stattdessen überzog Pordenone Volley seine vorherige Mannschaftsführerin mit einer Anzeige.
Wie unter anderem italienischen Medien berichteten, beschuldigte der Verein Lugli, die Schwangerschaft verheimlicht zu haben, um eine Gehaltserhöhung zu erzwingen.
Der Verein will eigenen Angaben zufolge wichtige Sponsoren verloren haben - infolge der Situation um Luglis Schwangerschaft habe die Mannschaft die Saison nur noch schwache Leistungen abgerufen.
Lugli traf der Wirbel um ihre Person schwer: "Ich fühle mich, als hätte ich etwas Illegales und Bösartiges getan", zitiert sie der Guardian.
Diskriminierung: Italiens Außenminister greift ein
Der Verein habe nicht nur ihre Berufsauffassung infrage gestellt, sondern auch eine Schwangerschaft mit unerlaubtem Verhalten gleichgesetzt. "Und das ist eine sehr ernste Sache", so Lugli weiter.
Allerdings: Nachdem der Vorfall bekannt geworden ist, gibt es eine große Solidarisierungswelle mit der 41 Jahre alten Sportlerin. Sogar Italiens Außenminister Luigi Maio hat sich mittlerweile geäußert - und betonte, es sei nicht tolerierbar, dass Frauen gezwungen werden, bei der Entscheidung zwischen Karriere und Kinderwunsch derartige Konsequenzen fürchten zu müssen.
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Nach deutscher Rechtsauffassung wäre Luglis Entlassung übrigens nicht möglich gewesen. Hintergrund ist das in diesem Fall greifende so genannte "Recht zur Lüge", drohte andernfalls eine Diskriminierung.
Sprich: Es ist erlaubt, hinsichtlich einer beruflichen Entscheidung wie beispielsweise in einem Bewerbungsgespräch eine falsche oder unwahre Antwort zu geben, wenn wegen der realen Umstände wie auch einer Schwangerschaft eine Benachteiligung entstünde.
Und: Selbst wenn die Wahrheit später herauskommt, ist eine Kündigung im Nachhinein nicht rechtens.