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Heinz Müller gewinnt gegen Mainz: Befristeter Vertrag nicht rechtens

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Heinz Müller gewinnt gegen Mainz: Befristeter Vertrag nicht rechtens

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Strutz wundert Urteil im Fall Müller

Heinz Müller bekommt mit der Klage gegen die Befristung seines Vertrages in Mainz vor Gericht recht. Der Mainzer Präsident Harald Strutz spricht bei SPORT1 über mögliche Folgen.
Keeper Heinz Müller klagt gegen seinen Ex-Klub FVS Mainz
Keeper Heinz Müller klagt gegen seinen Ex-Klub FVS Mainz
© Getty Images

Es ist ein juristischer Paukenschlag, der den Profifußball erschüttern könnte.

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Der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller hat vor dem Arbeitsgericht einen Prozess gegen seinen Ex-Klub FSV Mainz 05 gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben könnte.

Müller (36) hatte gegen die Befristung seines Vertrags in Mainz geklagt und Recht erhalten. Folglich besteht der Kontrakt des Keepers weiter.

Sollte das Urteil auch vor dem Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht rechtskräftig bleiben, würde eine Aneinanderreihung befristeter Verträge, die derzeit gängige Praxis im Profifußball sind, so nicht mehr möglich sein. Es würde wie bei anderen Arbeitnehmern auch der gesetzliche Regelfall gelten, dass ein Arbeitnehmer nur bis zu zwei Jahre "ohne einen sachlichen Grund" befristet beschäftigt werden darf.

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Strutz will Urteil prüfen lassen

FSV-Präsident Harald Strutz kündigte jedoch an, gegen das bereits in der vergangenen Woche gefällte Urteil Rechtsmittel einzulegen.

"Wir werden das Urteil überprüfen lassen, weil es eben auch von grundsätzlicher Bedeutung für den Sport ist", sagte Strutz zu SPORT1.

Harald Strutz ist seit 1988 Präsident des 1. FSV Mainz 05
Harald Strutz ist seit 1988 Präsident des 1. FSV Mainz 05

Sollte das Urteil Bestand haben, wäre das für Strutz "vom Tenor her letztendlich mit Bosman zu vergleichen."

Der belgische Fußball-Profi Jean-Marc Bosman hatte 1995 vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten, dass Spieler nach Ablauf des Vertrags ablösefrei wechseln dürfen und damit das Transfersystem revolutioniert.

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Rechtsspruch hätte "grundsätzliche Bedeutung"

"Wenn es dabei bleibt, dass Profiverträge nur unter gewissen Voraussetzungen unter dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gefasst werden können, hat das eine grundsätzliche Bedeutung", erklärte Strutz.

Für Strutz, der im zivilen Leben Rechtsanwalt ist, unter anderem mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, ist das im Moment aber "reine Spekulation".

Eine verlässliche Einschätzung der Lage sei derzeit noch nicht möglich, da das schriftliche Urteil noch nicht bei den Mainzer eingegangen sei.

DFB-Vizepräsident Rainer Koch teilt im Gespräch mit SPORT1 "die Mainzer Sorge voll und ganz. Allerdings handelt es sich um ein Urteil der ersten Instanz und die Gründe liegen uns auch noch nicht vor, man muss da immer vorsichtig sein".

Dennoch sei das Urteil sehr sorgfältig zu betrachten, denn für ihn stehe "außer Frage, dass allgemeines Arbeitsrecht im Fußball so nicht gelten kann".

Müller erhielt 2012 einen Zweijahresvertrag

Müller war 2009 vom FC Barnsley aus England nach Mainz gewechselt, sein Vertrag wurde 2012 um zwei Jahre verlängert. Vor Gericht begründeten die Mainzer die begrenzte Vertragslaufzeit mit den branchenüblichen Gepflogenheiten.

Gerichtssprecherin Ruth Lippa entschied nun: "Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des Paragraph14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags." Für die müsste es also triftige Gründe geben, etwa den ausdrücklichen Wunsch des Sportlers.

"Es gibt eine Vielzahl von Rechtsprechungen, die das anders beurteilt", sagte Strutz zu SPORT1 und verwies nochmals auf die noch ausstehende schriftliche Begründung des Urteils: "Man muss jetzt abwarten, was die Richterin anders gesehen haben will."