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Anwalt Heiko Hecht spricht über die Rucksack-Affäre um Peter Knäbel

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Anwalt Heiko Hecht spricht über die Rucksack-Affäre um Peter Knäbel

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"Knäbel hat fahrlässig gehandelt"

Heiko Hecht, Anwalt für Arbeitsrecht, ordnet das "Rucksack-Gate" um Hamburgs Sportdirektor Peter Knäbel rechtlich ein und wirft ihm fahrlässiges Handeln vor.
Peter Knäbel
Peter Knäbel
© Getty Images

Heiko Hecht, Anwalt für Arbeitsrecht, hat jetzt in harscher Weise auf die Rucksack-Affäre um Peter Knäbel (HSV-Chaos: Beiersdorfer zur Rucksack-Posse) reagiert und wirft dem Sportdirektor des Hamburger SV bei SPORT1 fahrlässiges Verhalten vor.

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"Herr Knäbel ist Arbeitnehmer, auch wenn er Sportdirektor ist, und als solcher hat er entsprechende arbeitsvertragliche Nebenpflichten wie auf wichtige Dokumente des Arbeitgebers, hier der HSV-AG, besonders aufzupassen. Diese Pflicht hat er verletzt."

Und weiter: "Problematisch ist hier natürlich die hohe Sensibilität und Vertraulichkeit der Unterlagen, diese hätten nie sein Büro verlassen dürfen."

Knäbel habe "gegen datenschutzrechtliche Pflichten verstoßen, dadurch wird aber kein Schadensersatzanspruch durch die Spieler ausgelöst." Es gebe "die klassische Skala Ermahnung, Abmahnung, Kündigung und man befindet sich hier eindeutig im Bereich einer Abmahnung", so Hecht.

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"Wer derart wichtige Dokumente derart fahrlässig in die Öffentlichkeit geraten lässt, der muss sanktioniert werden, damit so etwas nie mehr passiert in Form einer schriftlichen Abmahnung."