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Uli Hoeneß laut Gericht offenbar verleumdet, erpresst, ausspioniert

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Uli Hoeneß laut Gericht offenbar verleumdet, erpresst, ausspioniert

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Gericht: Hoeneß erpresst und verleumdet

Der Beschluss des Landgerichts Augsburg zur Haftentlassung von Uli Hoeneß zeichnet offenbar ein düsteres Bild von der Haftzeit des ehemaligen Bayern-Präsidenten.
Uli Hoeneß wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt
Uli Hoeneß wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt
© Getty Images

Uli Hoeneß, früherer Präsident von Bayern München, muss in der Haft ein wahres Martyrium erlebt haben.

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Das geht aus dem Beschluss des Landgerichts Augsburg zu Hoeneß' vorzeitiger Entlassung hervor, aus dem das Nachrichtenmagazin Focus zitiert.

"Psychische Belastungen"

Hoeneß sei demnach verleumdet, erpresst und ausspioniert worden. Ein Fall von Erpressung ist bereits öffentlich geworden, der Täter inzwischen verurteilt.

Hoeneß, der nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bereits am 29. Februar nach nur der Hälfte der vorgesehenen Haftzeit von dreieinhalb Jahren auf freien Fuß kommen soll, habe in der Haft unter den psychischen Belastungen gelitten, heißt es weiter.

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Von "totaler medialer Beobachtung" ist die Rede, außerdem habe er sich nie vor "massiven Nachstellungen oder öffentlichen Bloßstellungen" sicher sein können.

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Nicht "für etwas Besseres" gehalten

Dennoch sei Hoeneß (64) ein vorbildlicher Häftling gewesen.

In der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, wo er zunächst einsaß, habe er ihm aufgetragene Tätigkeiten wie die Arbeit in der Kleiderkammer "gewissenhaft und sorgfältig" erledigt.

Gegenüber Bediensteten und Mitgefangenen sei er stets respektvoll aufgetreten, überdies kameradschaftlich und hilfsbereit gewesen. Nie habe er irgendwelche Allüren an den Tag gelegt oder angedeutet, dass er sich "für etwas Besseres" hielt.

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Selbstanzeige positiv gewertet

Dieses Verhalten trug ebenso zur vorzeitigen Entlassung bei wie die Tatsache, dass sich Hoeneß durch seine - letztlich unzulängliche - Selbstanzeige selbst "ans Messer geliefert" habe, wie das Landgericht in seinem achtseitigen Beschluss feststellt.

Positiv bewertet wurde neben Hoeneß' sozialem Engagement auch, dass er die fällige Steuerrückzahlung in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro "eigeninitiativ" und "vollumfänglich" beglichen habe. Das Geld, so die Kammer laut Focus, stammte "aus dem eigenen erworbenen Vermögen" von Hoeneß.