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Urteil im Fall Heinz Müller: Befristete Verträge zulässig

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Urteil im Fall Heinz Müller: Befristete Verträge zulässig

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Müller-Klage gekippt - Befristung zulässig

In der Verhandlung im Fall Heinz Müller kippt das Gericht das erste Urteil, ein neuer Fall Bosman ist vorerst abgewendet. Die Reaktion der Parteien verspricht Spannung.
FSV Mainz 05 v VfB Stuttgart - Bundesliga
FSV Mainz 05 v VfB Stuttgart - Bundesliga
© Getty Images

Die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Profifußball ist bis auf Weiteres gewährleistet - ein neues Bosman-Urteil aber noch nicht endgültig vom Tisch.

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Nachdem das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz am Mittwoch im Fall Heinz Müller gegen den FSV Mainz 05 die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts vom März 2015 kippte, wird nun mit Spannung auf die weitere Vorgehensweise der Parteien gewartet.

DFL erfreut, Müllers Anwalt kämpferisch

"Wir werden heute nicht entscheiden, ob wir in Revision gehen", sagte Müller-Anwalt Horst Kletke: "Aber der endgültige Ausgang des Verfahrens ist offen. Das ist das Urteil zwischen der ersten und dritten Instanz."

"Wir freuen uns über dieses klare Votum der Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz", teilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit: "Der Vorsitzende Richter Bernardi hat in überzeugender Weise begründet, warum die Eigenart der Arbeitsleistung bei Profifußballern unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten des professionellen Mannschaftssports einen sachlichen Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen nach Paragraph 14 TzBfG darstellt."

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Sichtlich erleichtert reagierte die Mainzer Klubseite mit Manager Christian Heidel und Präsident Harald Strutz auf die mit Spannung erwartete Entscheidung. "Das ist ein gutes Urteil für den Fußball - und alle Mannschaftssportarten auf der Welt", sagte Heidel und wies auf die Tragweite des Richterspruchs hin: "Im anderen Fall wäre das gesamte System aus den Angeln gehoben worden. Existenzen einiger Vereine wären in Mitleidenschaft gezogen worden."

Gericht lässt erneute Revision zu

Richter Michael Bernardi hatte bereits vor der Urteilsverkündung gesagt, dass die vierte Kammer eine Revision zulassen werde.

Heinz Müller klatscht mit einem Betreuer ab
Heinz Müller klatscht mit einem Betreuer ab

Das bedeutet, dass der Fall an das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt oder sogar gleich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben werden könnte, falls die Müller-Seite in Berufung geht. Bernardi hatte den Kern seiner Entscheidung in punkto Rechtmäßigkeit von Befristungen mit der "Eigenart der Arbeitsleistung" von Profifußballern begründet.

"Der Profifußball weist inzwischen sehr viel Ähnlichkeit mit der Unterhaltungsbranche auf", sagte Bernardi. Der Jurist argumentierte, dass unbefristete Verträge für Akteure aufgeblähte Aufgebote und damit große finanzielle Kraftakte zur Folge hätten und den Fans in puncto Kader ein "Abwechslungsbedürfnis" zustehe.

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Richter sauer auf Mainzer

Sauer reagierte Bernardi, als die Mainzer Seite vor einer Pause ankündigte, eine Urteilsverkündung in zwei Wochen zu akzeptieren, aber dann doch einen Rückzieher machte. "Wir wollten ein Urteil am Mittwoch, weil wir das Gefühl hatten, das Gericht entspricht mehr unserer Argumentation als der der Gegenseite", sagte Heidel.

Eine gütliche Einigung im eigentlichen Rechtsstreit zwischen Müller und dem FSV ist indes auch nach dem Urteilsspruch möglich. Der Ex-Keeper hatte gegen den Klub geklagt, da er trotz der Verlängerung seines Vertrages im Jahr 2012 um weitere zwei Jahre in der Winterpause der Saison 2013/14 vom damaligen FSV-Coach Thomas Tuchel zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war.

Müller fordert 429.000 Euro Abfindung

Der 37-jährige Müller sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert. In der Hinrunde der Saison 2013/14 hatte Müller noch zehn der ersten elf Spiele bestritten, war anschließend aber nicht mehr zum Einsatz gekommen.

Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm vom Arbeitsgericht Mainz im März 2015 nicht zugesprochen worden. Dies bestätigte nun das jüngste Urteil mit dem Argument, dass die Entscheidung über eine Abstufung in die zweite Mannschaft "dem freien Ermessen" des Trainers unterliege.