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Videobeweis: Fünf strittige Fälle des 2. Bundesliga-Spieltags

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Videobeweis: Fünf strittige Fälle des 2. Bundesliga-Spieltags

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Videobeweis: Fünf Szenen im Fokus

Der Bundesliga-Samstag brachte in Sachen Videobeweis reichlich Gesprächsstoff - und eine Attacke von Bayer-Sportchef Rudi Völler auf die Unparteiischen.
Kevin-Prince Boateng (r.) weiß nicht, wie ihm geschieht. Aus einem Elfmeter für Frankfurt wird ein Freistoß für Wolfsburg
Kevin-Prince Boateng (r.) weiß nicht, wie ihm geschieht. Aus einem Elfmeter für Frankfurt wird ein Freistoß für Wolfsburg
© Getty Images

Bayer-Sportchef Rudi Völler hat heftige Kritik am Video-Assistenten beim Spiel Bayer Leverkusen gegen die TSG 1899 Hoffenheim geübt, das 2:2 endete.

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Der ehemalige DFB-Teamchef ist überzeugt, dass dem 2:2 durch Mark Uth (70.) ein Foulspiel an Leverkusens Benjamin Henrichs vorausgegangen war.

"Das war ein klares Foul, da sind die wohl in Köln vor dem Fernseher eingeschlafen. Dann brauchen wir keinen Videobeweis, wenn eine solche Szene nicht gesehen wird", wetterte der Weltmeister von 1990.

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Die Bilder des 2. Bundesliga-Spieltags

Zum Liga-Auftakt beim FC Bayern hatten die Rheinländer das 0:3 durch Robert Lewandowskis Foulelfmeter nach Videobeweis kassiert. Ein Foulspiel von Charles Aranguiz an Lewandowski war zunächst nicht geahndet worden. Erst der Video-Assistent hatte auf Strafstoß entschieden.

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"Der Benjamin Henrichs fällt nicht von alleine hin", meinte auch Bayer-Trainer Heiko Herrlich. "Und wenn es dann einen Videobeweis gibt, dann sollte man sich den schon genau anschauen."

Er sei immer ein Gegner des Videobeweises gewesen, erklärte Herrlich. "Die Schiedsrichter machen drei, vier Fehler im Jahr. Das ist dann eben so. Das muss man einfach schlucken. Wir Trainer machen mehr Fehler, die Spieler wahrscheinlich auch."

TSG-Coach Julian Nagelsmann vertrat im konkreten Fall die Gegenansicht: "Henrichs hätte noch weiterlaufen können. Ich sehe keinen Grund, dieses Tor nicht zu geben."

Der Treffer von Uth war nicht die einzige strittige Entscheidung des Bundesligasamstags. SPORT1 hat sie zusammengefasst:

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- Blickpunkt Bremen  

Beim 2:0-Sieg der Bayern bei Werder Bremen forderten die Gäste nach einer vermeintlich strafbaren Aktion im Sechzehner einen Strafstoß ein.

Werder-Mittelfeldspieler Jerome Gondorf hatte nach einer Ecke im Getümmel Bayern-Stürmer Robert Lewandowski mit der Hüfte in den Rücken gestoßen (41.). Die Pfeife von Schiedsrichter Bastian Dankert blieb auch nach Rückversicherung bei seinem Videoassistenten stumm.

Lewandowski revanchierte sich auf seine Art, wobei er den ersten Treffer seines Doppelpacks (72.) aus abseitsverdächtiger Position erzielte. Da derzeit die kalibrierte Abseitslinie beim Videobeweis nicht zuverlässig funktioniert und daher ausgesetzt ist, ließ sich die Rechtmäßigkeit des Treffers nicht final belegen.

Dankert ließ den Hackentreffer Lewandowskis gelten. Der Bremer Protest hielt sich in überschaubaren Grenzen. 

- Blickpunkt Frankfurt

Beim Heimdebüt von Kevin-Prince Boateng für Eintracht Frankfurt kam es im Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg (0:1) der Videobeweis ebenfalls zum Einsatz.

Zunächst hatte Schiedsrichter Benjamin Cortus nach einem Foulspiel von Wolfsburgs Ignacio Camacho an Boateng auf Strafstoß für die Hessen entschieden (28.). Nach Kontakt mit dem Videoassistenten gab Cortus Freistoß für Wolfsburg. Der gefoulte Boateng hatte sich im Abseits befunden.

- Blickpunkt Stuttgart

Beim 1:0-Heimsieg des VfB Stuttgart gegen Mainz 05 gab es in der 80. Minute einen trotz Videobeweises umstrittenen Foulelfmeter.

In der 79. Minute war Terodde im Dreikampf mit den Mainzern Giulio Donati und Torwart Rene Adler zu Fall gekommen. Schiedsrichter Benjamin Brand entschied nach kurzer Beratung auf Strafstoß. Terodde trat selbst an und schoss an den linken Pfosten.

Der frühere FIFA-Schiedsrichter Markus Merk, heute Experte bei Sky, äußerte Kritik am Vorgehen des Schiedsrichterteams. Es habe sich um eine Kann-Entscheidung gehandelt. Ein nicht gegebener Elfmeter wäre keine klare Fehlentscheidung gewesen. Letztere sei allerdings die Voraussetzung für eine Korrektur von Seiten des Videoassistenten.   

"Ehrlich gesagt habe ich die Regel auch noch nicht richtig verstanden, wann der Videoassistent eingreift und wann nicht", meinte Mainz-Keeper Adler in der ARD. "Wir wurden zwar geschult, aber so richtig verstanden hat es noch keiner."