Das Sportgericht des (DFB hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern wegen Verfehlungen seiner Fans in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro verurteilt.
FCK: Geldstrafe und Bewährung
Der 1. FC Kaiserslautern wurde vom DFB mit einer Geldstrafe belegt
© Getty Images
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Bis zu 8000 Euro dürfe der Traditionsklub für "sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen" verwenden, teilte der DFB mit.
Aufgrund der Vorfälle verlängerte das Sportgericht die Bewährungsfrist des bereits am 8. Februar gegen den FCK auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Zuschauer für ein Heimspiel bis zum 30. Juni 2017.
Ursprünglich wäre die Bewährung am Ende des Jahres 2016 abgelaufen.