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Bundesgerichtshof: DOSB muss Charles Friedek Schadenersatz zahlen

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Bundesgerichtshof: DOSB muss Charles Friedek Schadenersatz zahlen

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DOSB muss an Friedek zahlen

Nach einem sieben Jahre andauernden Kampf scheint Charles Friedek am Ziel. Der Bundesgerichtshof spricht ihm eine Entschädigung für die entgangene Olympia-Teilnahme 2008 zu.
Charles Friedek gewann 17 Titel bei deutschen Meisterschaften
Charles Friedek gewann 17 Titel bei deutschen Meisterschaften
© Getty Images

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) muss dem ehemaligen Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek wegen der Nicht-Nominierung für Olympia 2008 in Peking Schadenersatz zahlen - ein im deutschen Sport einmaliger Vorgang.

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Das bestätigte am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Über die Höhe muss das Landgericht Frankfurt entscheiden.

Der 44-Jährige hatte den DOSB wegen entgangener Antritts- und Preisgelder sowie Sponsorengagen auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 133.500 Euro verklagt.

"Dies ist jetzt erstmal ein Grundurteil des BGH. Das Verfahren geht nun zurück ans Landgericht Frankfurt, das sich erneut mit dem Fall zu beschäftigen hat", teilte der DOSB auf Anfrage mit: "Über Inhalte können wir erst mehr sagen, wenn wir das schriftliche Urteil vorliegen haben und die Begründung kennen."

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Ein Wettkampf reicht DLV nicht

Nach Friedeks Auffassung hatte er vor Peking die Olympia-Norm von zwei Mal geforderten 17 Metern innerhalb eines Wettbewerbs am 25. Juni 2008 in Wesel erfüllt.

Das erkannte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) allerdings nicht an. Der Verband verlangte die Weite bei zwei verschiedenen Wettkämpfen.

Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main 2011 dem heutigen Trainer Friedek zunächst eine hohe Summe zugesprochen hatte, hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil im Dezember 2013 auf und versagte ihm eine Entschädigung.

Einspruch 2008 gescheitert

Die Vorinstanz hatte nach Auffassung des OLG die Nominierungsrichtlinien falsch ausgelegt.

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"Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts sind die Nominierungsrichtlinien des Beklagten bei dem gebotenen objektiven Verständnis dahin auszulegen, dass der Kläger die Olympianorm im Dreisprung mit dem zweimaligen Erreichen der B-Norm in einem Wettkampf erfüllt hatte", stellte nun der Bundesgerichtshof fest.

Schon das Deutsche Sportschiedsgericht gab Friedek 2008 Recht, aber der DOSB nominierte ihn nicht.

Mit dem Einspruch gegen die Entscheidung scheiterte Friedek kurz vor den Sommerspielen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.