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Doping: Meldonium-Missbrauch beim ASV Nendingen bestätigt

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Doping: Meldonium-Missbrauch beim ASV Nendingen bestätigt

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Bestätigt: Ringer nimmt Meldonium

Mehrere Ringer vom ASV Nendingen wurden positiv getestet
Mehrere Ringer vom ASV Nendingen wurden positiv getestet
© Getty Images

Im Dopingfall des deutschen Ringer-Mannschaftsmeisters ASV Nendingen ist einer der verdächtigten Athleten positiv auf das Mittel Meldonium getestet worden. Dies bestätigte Rechtsanwalt Manfred Zipper, der einen Trainer und drei Betreuer des Vereins vertritt.

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Das Mittel, das erst seit Anfang dieses Jahres auf der Dopingliste steht, war zuletzt bei Tennis-Star Maria Scharapowa und zahlreichen weiteren vor allem russischen Athleten festgestellt worden.

Zudem kritisierte Zipper die Vorgehensweise der zuständigen Freiburger Staatsanwaltschaft scharf und kündigte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Anti-Doping-Gesetz an.

"Ich empfinde das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Freiburg als Hatz, es fehlt jegliches Maß. Ich kann mir das nur damit erklären, dass sich die Staatsanwaltschaft gerade beim ersten Fall unter Anwendung des neuen Anti-Doping-Gesetzes eine besonders große und schöne Kerbe ins Holz schnitzen möchte", sagte Zipper.

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Zwei Athleten positiv getestet

Fakt sei, ergänzte der Anwalt, dass zwei Athleten des ASV positiv getestet worden seien. "Was daraus entstanden ist, erscheint uferlos. Da wurde etwa mit einer ganzen Armada von Ermittlern in Wohnungen von unbeteiligten Betreuern einmarschiert", sagte Zipper:

"Das Ergebnis dieses Irrsinns möchte ich ausdrücklich betonen: Es gibt in der mir vorliegenden kompletten Ermittlungsakte keinen einzigen Beweis für ein Fehlverhalten eines weiteren Sportlers oder Funktionärs, auch nicht für die von der Staatsanwaltschaft erwähnten unerlaubten Infusionen."

Oberstaatsanwalt Michael Mächtel erklärte diesbezüglich am Mittwoch, die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Freiburg habe "die Aufgabe und die Pflicht, bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten Ermittlungen aufzunehmen. Sie erfüllt mit den vorgenommenen Maßnahmen ihren gesetzlichen Auftrag. Vollzogen wurden richterlich angeordnete Durchsuchungsbeschlüsse. Bereits daraus ergibt sich, dass auch die befassten Gerichte solche zureichenden Tatsachen ebenso wie auch die Verhältnismäßigkeit der beantragten Eingriffsmaßnahmen vor dem Hintergrund des jeweils konkret bestehenden Tatverdachts bejaht haben."

Laut Mächtel sei "eine weitere Stellungnahme zu den Anwürfen und Bewertungen von Herrn RA Zipper - jedenfalls derzeit - nicht beabsichtigt."

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Die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag bestätigt, dass sie ihre Untersuchungen im Fall Nendingen ausgeweitet habe und nun gegen eine nicht genannte Zahl weiterer Athleten ermittelt werde, auch wegen der Anwendung verbotener Infusions-Methoden.

Auf Anzeige der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) war seit Mitte Februar zunächst gegen zwei ASV-Athleten ermittelt worden, später dann auch gegen Funktionäre des Vereins. 

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Kritik an Vorgehensweise

Als Grundlage für das "übermäßige Handeln der Staatsanwaltschaft" werde lediglich "ein vager Hinweis eines der betroffenen Athleten in einer Befragung" herangezogen, sagte Zipper. Dabei sei "noch nicht einmal eine Belehrung erfolgt". Dass die Angaben des Vernommenen verwertbar sind, bezeichnete er als "weniger als unwahrscheinlich".

Zipper kündigte an, gegen die Praktiken der Ermittlungsbehörden vorzugehen. "Zudem halten wir das Anti-Doping-Gesetz ohnehin für verfassungswidrig, wir werden dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen. Als Grund nannte er eine "Asymmetrie zwischen Strafprozessrecht und Antidopingrecht".

Er verwies auf die Beweislastumkehr im Sportrecht, derzufolge ein des Dopings beschuldigter Athlet seine Unschuld selbst beweisen muss ("strict liability"). "Dazu muss er sprechen, reden, sich äußern. Im Strafprozessrecht wird ihm damit ein wichtiges Mittel, vielleicht das wichtigste der Verteidigung, genommen, nämlich das Recht zu schweigen", sagte Zipper.