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Wegen IOC-Regel 40: Bundeskartellamt führt Verfahren gegen DOSB

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Wegen IOC-Regel 40: Bundeskartellamt führt Verfahren gegen DOSB

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Kartellamt ermittelt gegen DOSB

Das Bundeskartellamt führt ein Verfahren gegen den Deutschen Olympischen Sportbund durch. Die Ermittler nehmen die IOC-Regel 40 ins Visier.
Der DOSB hat seinen Sitz in Frankfurt am Main
Der DOSB hat seinen Sitz in Frankfurt am Main
© Getty Images

Das Bundeskartellamt führt ein Verfahren gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und indirekt auch das Internationale Olympische Komitee (IOC). Die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde bestätigte, dass sie wegen der Regel 40 der IOC-Charta, die die Werberechte von Athleten und Sponsoren während Olympischer Spiele einschränkt, ein sogenanntes Verwaltungsverfahren eingeleitet hat.

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"Im in Rede stehenden Verfahren wird die Anwendung von Regel 40 Paragraf 3 durch den DOSB untersucht. Dieser ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Bezug auf nationale – das heißt auf das Gebiet Deutschlands beschränkte – Anträge der Athleten auf Durchführung von Werbemaßnahmen", teilte Behördensprecher Kay Weidner mit.

Um zu den Olympischen Spielen zugelassen zu werden, müssen die Athleten die IOC-Charta und damit auch die entsprechende Regel als verbindlich anerkennen. "Sollten diese Vorgaben jedoch im Einzelnen zu restriktiv sein, so könnten die Athleten und ihre (potenziellen) Sponsoren in der Individualvermarktung der Sportler missbräuchlich behindert werden", hieß es in der Stellungnahme weiter.