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Anklage! Erpressung der Schumachers hat Folgen

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Anklage! Erpressung der Schumachers hat Folgen

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Erpressung der Schumachers hat Folgen

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen drei Männer, die die Schumacher-Familie erpresst haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
© IMAGO/Otto Krschak/SID/Otto Krschak
SID
SID
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen drei Männer, die die Schumacher-Familie erpresst haben sollen.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat im Fall des Erpressungsversuchs gegen die Familie von Michael Schumacher Anklage gegen drei Männer erhoben. Darüber informierte die Behörde am Mittwoch. Bei einem Angeklagten handelt es sich um einen früheren Sicherheitsmitarbeiter (53 Jahre alt/aus Wülfrath) der Familie, der laut Staatsanwaltschaft „Dateien unerlaubt auf Datenträger kopiert oder sich Datenträger mit illegalen Datensätzen verschafft haben“ soll.

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Diese Aufnahmen habe der Mann einem 53-Jährigen aus Wuppertal verkauft, der wiederum die Schumacher-Familie erpresst haben soll. Dem Wuppertaler wird „eine versuchte Erpressung im besonders schweren Fall zur Last gelegt“, sein 30 Jahre alter Sohn habe ihn dabei unterstützt, ihm wird Beihilfe zu dieser Tat vorgeworfen. Der 53-Jährige habe die Familie telefonisch kontaktiert und von ihr 15 Millionen Euro gefordert. „Für den Fall einer Nichtzahlung soll er angedroht haben, dass die Daten im Darknet veröffentlicht werden würden“, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

„Empfindliche Freiheitsstrafen“ drohen

Auch der einstige Sicherheitsmitarbeiter muss sich wegen Beihilfe verantworten, überdies handle es sich um eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“. Die Staatsanwaltschaft teilte überdies mit, dass dem Mann „für den Fall einer Verurteilung eine empfindliche Freiheitsstrafe“ drohe.

Der ältere Wuppertaler könne im „Fall einer Verurteilung“ mit einer „Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren bestraft“ werden, „wobei die Strafe wegen der lediglich versuchten Tat gemildert werden kann“. Der Haftbefehl gegen den Sohn sei „gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden“.

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Staatsanwaltschaft mit Details zu Erpessungsversuch

Laut Staatsanwaltschaft habe die Familie Schumacher von dem Wuppertaler einen „Beweis für die Existenz der inkriminierten Datenträger“ gefordert. Diese Dokumente sollten per Mail übersandt werden, der Angeklagte solle „daraufhin seinen 30 Jahre alten Sohn eingeweiht und beauftragt haben, eine technisch nicht rückverfolgbare Emailadresse zu besorgen.“

Über diese wurden schließlich Daten an die Schumachers geschickt. Die Familie hatte in der Zwischenzeit Strafanzeige in der Schweiz erstattet. Den Ermittlungsbehörden gelang es, die von dem Wuppertaler getätigten Anrufe zurückzuverfolgen. Schließlich wurden der 53-Jährige und sein Sohn ermittelt.

„Der ältere der Wuppertaler Tatverdächtigen machte gegenüber der Haftrichterin Angaben zu der angeblichen Quelle des für die Tat verwendeten Materials, woraufhin die Ermittlungen auf den 53 Jahre alten Wülfrather ausgedehnt wurden“, teilte die Staatsanwaltschaft mit: „Ein Durchsuchungsbeschluss sowie ein Haftbefehl wurden am 4. Juli 2024 gegen ihn vollstreckt. Die Auswertung der bei den Wuppertalern aufgefundenen Datenträger erhärtete den Tatverdacht. Diese beinhalten tatsächlich eine Vielzahl von Fotos, Videos sowie andere Daten aus dem privaten Bereich der Familie Schumacher.“