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SPORT1-Kommentar von Martin Volkmar zur Sperre von Roger Schmidt

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SPORT1-Kommentar von Martin Volkmar zur Sperre von Roger Schmidt

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Schmidt-Sperre: Konsequenz sieht anders aus

Leverkusen kann nach der kurzen Sperre gegen Roger Schmidt aufatmen, für den Fairplay-Gedanken ist das milde Urteil jedoch kein gutes Zeichen. Kommentar.
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© Getty Images/Imago
von Martin Volkmar

Der Laie staunt - und der Fachmann wundert sich.

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Zwei Spiele muss Roger Schmidt nun zuschauen, was faktisch eigentlich nur im Bundesliga-Spiel am Samstag in Wolfsburg von Bedeutung ist, denn das DFB-Pokalspiel bei Drittligist Lotte am Dienstag sollte Bayer Leverkusen auch ohne Chefcoach erfolgreich gestalten können.

Die Rheinländer werden nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts erleichtert aufatmen, schließlich hatte Bayer während der drei Spiele Sperre gegen Schmidt wegen Missachtung des Schiedsrichters im vergangenen Frühjahr nur einen Punkt geholt.

Gut für Leverkusen, schlecht für den Fairplay-Gedanken. Denn Schmidt wäre nach dem Eklat vom Samstag gegen Hoffenheims Trainer Julian Nagelsmann ja auch ohne Vorstrafe mindestens für die Partie in Wolfsburg gesperrt worden.

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Rechnet man den Fakt hinzu, dass er bis Juni 2017 nur unter Vorbehalt coachen darf und deshalb zwei Partien auf Bewährung gesperrt war, wäre nach normalem Verständnis eigentlich eine deutlich härtere Strafe zwangsläufig gewesen: so schmerzhaft, dass der dünnhäutige Schmidt nach dem dritten Platzverweis seit 2014 (endlich) etwas daraus lernt.

Denn der einstige Regionalliga-Spieler ist offenbar ein notorisch schlechter Verlierer. Das bekamen in der Vergangenheit neben Trainerkollegen und Schiedsrichtern auch schon Journalisten und eigene Spieler zu spüren.

Und der an Youngster Julian Nagelsmann nach dem "Spinner"-Zitat ebenfalls gerichtete lautstarke Spruch "Du denkst wohl, Du hast den Fußball erfunden" wirkte auch eher gezielt zurechtgelegt als spontan rausgerutscht.

Mancher wendet nun ein, Schmidts verbale Fehltritte solle man nicht auf die Goldwaage legen, zumal sie im so genannten Männersport Fußball an der Tagesordnung seien.

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Doch Regeln sind Regeln, gerade wenn die vom DFB in Sonntagsreden oft zitierte Vorbildfunktion des Profifußballs für den Breitensport kein Lippenbekenntnis sein soll. Deshalb musste Schiedsrichter Dankert am Samstag handeln und Schmidt auf die Tribüne schicken.

Und deshalb hätte auch das DFB-Sportgericht konsequent sein und dem Wiederholungstäter eine deutlich härtere Strafe auferlegen müssen. Stattdessen lässt es den Unparteiischen im Regen stehen und führt das eigene Urteil gegen Schmidt aus dem Vorjahr nachträglich ad absurdum.