Home>Auto>Auto-Tipps>

Ratgeber: Der Bußgeldkatalog 2019 - Änderungen, Geschwindigkeitsüberschreitung

Auto-Tipps>

Ratgeber: Der Bußgeldkatalog 2019 - Änderungen, Geschwindigkeitsüberschreitung

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Der Bußgeldkatalog 2019

Zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer oder das Überfahren einer Roten Ampel - all das kann im Straßenverkehr teuer werden. SPORT1 zeigt Auszüge aus dem Bußgeldkatalog.
Der Bußgeldkatalog 2019 beinhaltet einige Änderungen
Der Bußgeldkatalog 2019 beinhaltet einige Änderungen
© dpa picture alliance
SPORT1
SPORT1
von SPORT1

Während die Grünen aktuell ein höheres Bußgeld für Falschparker fordern und sich dabei am Vorbild der Niederlande orientieren, gibt es generell immer wieder Änderungen und Anpassungen im Bußgeldkatalog. So kann es sein, dass Sie für das gleiche Vergehen heute deutlich mehr bezahlen müssen, als es noch vor zwei Jahren der Fall war.

{ "placeholderType": "MREC" }

SPORT1 hat die wichtigsten Bereiche aus dem aktuellen Bußgeldkatalog 2019 für Sie zusammengefasst.

Geschwindigkeitsüberschreitung – was kostet das?

Grundsätzlich erhöht zu schnelles Fahren das Unfallrisiko – auch bei bereits kleinen Überschreitungen von wenigen Kilometern pro Stunde. Im Bußgeldkatalog 2019 werden Überschreitungen von Tempolimits (innerorts und außerorts) mit folgenden Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten geahndet:

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

{ "placeholderType": "MREC" }

Bis 10 km/h: 15 Euro

Lesen Sie auch

11 – 15 km/h: 25 Euro

16 – 20 km/h à 35 Euro

21 – 25 km/h: 80 Euro + 1 Punkt

{ "placeholderType": "MREC" }

26 – 30 km/h: 100 Euro + 1 Punkt

31 – 40 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

41 – 50 km/h: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

51 – 60 km/h: 280 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot

61 – 70 km/h: 480 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Über 70 km/h: 680 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts

Bis 10 km/h: 10 Euro

11 – 15 km/h: 20 Euro

16 – 20 km/h: 30 Euro

21 – 25 km/h: 70 Euro + 1 Punkt

26 – 30 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot

31 – 40 km/h: 120 Euro + 1 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

41 – 50 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

51 – 60 km/h: 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

61 – 70 km/h: 440 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot

Über 70 km/h: 600 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Toleranzabzug bei Überschreitung des Tempo-Limits

Weder moderne Lasermessgeräte oder Radarfallen, noch der bedienende Mensch dahinter, ist immer zu einhundert Prozent exakt und fehlerfrei. Um genau solche nicht auszuschließenden Ungenauigkeiten auszugleichen, wird nach jeder Geschwindigkeitsmessung ein bestimmter Wert als Toleranz abgezogen. So werden innerorts 3 km/h und außerorts 3 % von der gemessenen Geschwindigkeit als Toleranz abgezogen.

Rote Ampel überfahren – droht ein Bußgeld?

Wer über eine rote Ampel fährt, muss laut Bußgeldkatalog mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Unterschieden wird hierbei zwischen dem Überfahren bei einer roten Ampel und dem Überfahren einer Ampel, die schon länger als eine Sekunde rot leuchtete: 

Ampel bei Rot überfahren: 90 € Bußgeld + 1 Punkt

… mit Gefährdung: 200 Euro Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

… mit Sachbeschädigung: 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Ampel war länger als 1 Sekunde Rot: 200 € Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

… mit Gefährdung: 320 Euro Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

… mit Sachbeschädigung: 360 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Je nach Tatvergehen kommen beim Überfahren einer Ampel, die länger als eine Sekunde rot leuchtete, noch eine Geldstrafe, der Entzug des Führerscheins und eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren dazu.

Harte Strafen für Alkohol und Drogen am Steuer

Wer nicht gerade als Fahranfänger unterwegs ist, darf laut Gesetz mit einem Promillewert von bis zu 0,5 noch Auto fahren. Erst ab einem Wert darüber drohen Strafen.

Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze:

Erster Verstoß: 500 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Zweiter Verstoß: 1000 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Dritter Verstoß: 1500 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Ab einem Wert von 1,1 Promille im Blut wird der Führerschein direkt entzogen.

Drei Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen jedoch auch denjenigen, die mit einem Blutalkoholwert ab 0,3 Promille zum Beispiel einen Unfall verursacht haben bzw. eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen. Wer alkoholisiert in einen unverschuldeten Unfall verwickelt ist, muss dennoch mit einer zugeschriebenen Teilschuld rechnen.

Bei Drogen gelten die gleichen Richtlinien im Bußgeldkatalog.

Abstandsverstöße – Halber Tachowert gilt als Faustformel

So manches Mal ärgern Sie sich vielleicht über Drängler. Vor allem auf der Autobahn kann es schnell gefährlich werden, wenn jemand zu dicht auffährt. Da es in der StVO keine konkreten Angaben über den zu haltenden Abstand für Pkw-Fahrer gibt, richten sich die Abstandsverstöße im Bußgeldkatalog nach der gefahrenen Geschwindigkeit:

Weniger als 80 km/h: 25 Euro

80 – 99 km/h: 75 – 320 Euro + 1 Punkt

100 – 129 km/h: 75 – 320 Euro + 1 – 2 Punkte + 1 – 3 Monate Fahrverbot

Mehr als 130 km/h: 100 – 400 Euro + 1 – 2 Punkte + 1 -3 Monate Fahrverbot

Als Faustformel hat sich bei der Berechnung des Mindestabstandes der halbe Tachowert etabliert. So sollten Sie z.B. bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 80 km/h mindestens 40 Meter Abstand zum vorausfahrenden Auto halten. Auf der Autobahn lässt sich der Mindestabstand in Metern leichter einschätzen als innerorts, da die Leitpfosten jeweils im Abstand von 50 Metern stehen.

Handy am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

Verstöße gegen das Handyverbot während der Fahrt sind definitiv kein Kavaliersdelikt, sondern enorm gefährlich. Schätzungen zufolge wird jeder zehnte Unfall in Deutschland durch die Benutzung des Smartphones oder ähnliche Ablenkungen verursacht. Wer auch nur zwei Sekunden lang während der Fahrt auf das Handy schaut, ist bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h fast 30 Meter lang im Blindflug unterwegs. So ist es nicht verwunderlich, dass 2017 die Strafen im Bußgeldkatalog deutlich angehoben wurden:

Handy am Steuer genutzt: 100 Euro + 1 Punkt

… mit Gefährdung: 150 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

… mit Sachbeschädigung: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Auch Fahrradfahrer werden inzwischen zur Kasse gebeten. Wer beim Fahrradfahren das Handy nutzt und erwischt wird, muss 55 € Bußgeld bezahlen.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. das Überschreiten des Tempo-Limits, können auch verjähren. In Deutschland verliert eine Behörde den Anspruch auf Durchsetzung eines Bußgeldes, wenn die per Gesetz definierte Verjährungsfrist von drei bzw. maximal sechs Monaten abgelaufen ist. Was jedoch viele Autofahrer nicht bedenken oder wissen, ist, dass die Verjährungsfrist auch unterbrochen werden kann. Und zwar immer dann, wenn zum Beispiel innerhalb der ersten drei Monate nach der Ordnungswidrigkeit ein Anhörungsbogen zugestellt wurde. Dadurch wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von neu.

Als Beispiel: Wenn Sie am 4. Mai geblitzt wurden, muss der Bußgeldbescheid spätestens bis zum 3. August bei Ihnen sein. Haben Sie jedoch am 10. Juli einen Anhörungsbogen erhalten, wurde damit die Frist unterbrochen und beginnt von vorn. Neuer Termin für die Verjährungsfrist wäre dann der 9. Oktober.

Wird der Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten nach dem Vergehen zugeschickt, dann gilt die Verjährungsfrist dagegen nicht als unterbrochen.