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"Vorgezogenes Weihnachtsgeschenk": Rollstuhlbasketballerin Groß darf nach Tokio

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"Vorgezogenes Weihnachtsgeschenk": Rollstuhlbasketballerin Groß darf nach Tokio

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"Vorgezogenes Weihnachtsgeschenk": Rollstuhlbasketballerin Groß darf nach Tokio

Aufatmen bei den deutschen Rollstuhlbasketballerinnen: Barbara Groß darf nun doch an den Paralympischen Spielen in Tokio teilnehmen.
Groß darf in Tokio im nächsten Jahr an den Start gehen
Groß darf in Tokio im nächsten Jahr an den Start gehen
© Steffie Wunderl/Steffie Wunderl/Steffie Wunderl/Stephanie Wunderl
. SID
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von SID

Aufatmen bei den deutschen Rollstuhlbasketballerinnen: Die langjährige Nationalspielerin Barbara Groß darf nun doch an den Paralympischen Spielen in Tokio (24. August bis 5. September) teilnehmen. Das teilte der Deutsche Behindertensportverband (DBS) am Montag mit. Groß hatte Ende Juli die Nachricht erhalten, dass sie die neuen Vorgaben des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC) nicht erfülle.

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Der DBS stellte daraufhin einen Antrag auf Überprüfung und reichte medizinische Gutachten nach. Die Spielerklassifizierungs-Kommission des Internationalen Rollstuhlbasketballverbands IWBF nahm den Entschluss nach Sichtung der Unterlagen zurück. Die Entscheidung fühle sich "wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk" an, sagte Groß, die mit dem deutschen Team 2016 in Rio Silber gewonnen hatte.

Das IPC hatte den Weltverband IWBF zu Jahresbeginn unter Druck gesetzt, den neuen Klassifizierungscode mit stärkeren Vereinheitlichungen zwischen den einzelnen Sportarten bereits zu den Spielen in Tokio umzusetzen. Demnach mussten alle Athletinnen und Athleten mit sogenannten "Minimalbehinderungen" wie beispielsweise Knietraumata erneut begutachtet und entsprechend der IPC-Regularien neu klassifiziert werden. International waren neun Athletinnen und Athleten betroffen.

DBS-Präsident Friedhelm Julius Beuchert freute sich über die endgültige Entscheidung im Fall der 26 Jahre alten Gießenerin. "Das ist eine wunderschöne Nachricht. Damit sind unsere Sorgen und die Benachteiligungen vom Tisch", sagte er: "Die Entscheidung ist in unseren Augen folgerichtig ? auch wenn der Weg dorthin für alle Betroffenen und insbesondere für Barbara Groß schwierig war."