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3. Liga: DFB-Bundesgericht reduziert Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

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3. Liga: DFB-Bundesgericht reduziert Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

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Mildere Strafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Abbrennen von Pyrotechnik hat Konsequenzen für RW Erfurt
Das Abbrennen von Pyrotechnik hat Konsequenzen für RW Erfurt
© Getty Images

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt von 20.000 auf 15.000 Euro reduziert. Damit änderte das Gremium in Frankfurt das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 16. Januar 2015.

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Geahndet wurde das Abbrennen von Pyrotechnik auf den Rängen während des Freundschaftsspiels gegen den niederländischen Erstligisten FC Groningen (0:1) am 8. Oktober 2014.

"Zentraler Vorwurf an Rot-Weiß Erfurt ist, dass der Verein den DFB im Vorfeld des Spieles bewusst nicht über den geplanten Einsatz von Pyrotechnik informiert und absichtlich einen Genehmigungsantrag unterlassen hat - wohl wissend, dass Pyrotechnik seitens des DFB nie genehmigungsfähig gewesen wäre", sagte der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts Achim Späth: "Weil der Verein sein Fehlverhalten jedoch während der Beweisaufnahme vor dem DFB-Bundesgericht einräumte, wirkte sich das entsprechend mildernd auf das Strafmaß aus."

Zudem hat Erfurt die rund 7500 Euro Strafe, mit der das DFB-Sportgericht den Verein nach einem Böllerwurf im Ligaspiel gegen Preußen Münster am 14. Februar (1:0) belegt hatte, auf den Täter umgelegt.

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Der Fan, der durch seinen Böllerwurf mehrere Menschen verletzt hatte, war durch die Videotechnik im Steigerwaldstadion ausfindig gemacht worden und hat seine Schuld inzwischen eingeräumt. Er wird die Strafe in Raten zahlen.