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Borussia Dortmund: Attentäter Sergej W. zieht Revision gegen Urteil zurück

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Borussia Dortmund: Attentäter Sergej W. zieht Revision gegen Urteil zurück

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BVB-Attentäter zieht Revision zurück

Für seinen Anschlag auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund ist Sergej W. zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Mit der Strafe findet er sich jetzt ab.
Attentäter Sergej W. wurde verurteilt
Attentäter Sergej W. wurde verurteilt
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Der im Prozess um den Bombenanschlag auf die Mannschaft des Bundesligisten Borussia Dortmund zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilte Sergej W. wird das Strafmaß nun doch akzeptieren. Carl Heydenreich, Anwalt von Sergej W., bestätigte am Mittwoch, dass er die Revision gegen das Urteil zurückgenommen habe. 

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Sergej W. war im November wegen versuchten Mordes, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Peter Windgätter blieb damit unterhalb des Antrags der Staatsanwaltschaft, die lebenslängliche Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von deutlich unter zehn Jahren plädiert.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Drei Tage nach dem Urteilsspruch am Dortmunder Landgericht hatten sowohl W. als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Weil die Staatsanwaltschaft ihre Revision bislang nicht zurückgenommen hat, ist das Urteil weiterhin nicht rechtskräftig.

Am 11. April hatte W. neben dem fahrenden BVB-Bus, der sich mit 28 Insassen auf dem Weg zum Champions-League-Heimspiel gegen AS Monaco befand, kurz nach der Abfahrt aus dem Mannschaftsquartier drei selbst gebaute Sprengsätze zur Explosion gebracht. Der damalige BVB-Spieler Marc Bartra erlitt bei dem Anschlag einen Armbruch sowie Fremdkörpereinsprengungen, ein begleitender Polizist ein Knalltrauma.

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In dem Prozess hatte der Angeklagte die Tat zugegeben, aber jegliche Tötungsabsicht bestritten. Vielmehr hatte er erklärt, dass er mit Optionsscheinen auf einen Kurssturz der Aktie gewettet und sich einen Gewinn von einigen Zehntausend Euro erhofft habe.

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Der Vorsitzende Richter Windgätter sah es aber als erwiesen an, dass W. bei seinem Anschlag Todesopfer billigend in Kauf genommen habe. Dass der Angeklagte nicht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, habe er seinem Teilgeständnis zu verdanken.