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SC Freiburg: Lärmschutz-Farce um neues Stadion - Fehler im Urteil?

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SC Freiburg: Lärmschutz-Farce um neues Stadion - Fehler im Urteil?

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Lärmschutz-Farce: Freiburg hofft

Dem SC Freiburg droht noch vor der Eröffnung des neuen Stadion ein Desaster. Doch das Gericht soll beim Lärmschutz-Urteil entscheidend danebenliegen.
Der Bau seines neuen Stadions bringt dem SC Freiburg erhebliche juristische Schwierigkeiten ein.
von Sportinformationsdienst

Die Lärmschutz-Farce rund um das neue Stadion des SC Freiburg wird immer kurioser.

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Nachdem am Mittwoch zunächst ein Beschluss des zuständige Verwaltungsgerichtshofs für Aufsehen gesorgt hatte, wonach die Arena aus Gründen des Lärmschutzes während üblicher Anstoßzeiten nicht für Fußballspiele genutzt werden darf, deutete sich am Abend eine kuriose Wende an.

Denn: Stadtverwaltung und Regierungspräsidium gehen nach Analyse des Richterspruchs davon aus, dass bei Gericht veraltete und damit falsche Werte herangezogen wurden.

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Verwendete das Gericht alte Lärmschutz-Werte?

"Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung nicht auf der aktuellen Rechtslage basiert", erklärte Freiburgs Baubürgermeister Martin Haag der Badischen Zeitung: "Das Gericht hat nicht die aktuell gültigen Werte der Sportanlagenlärmschutzverordnung zugrunde gelegt, sondern die bis 2017 gültigen Werte."

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Gemeinsam mit dem VGH soll nun eine Lösung gesucht werden mit dem Ziel, das Urteil zu korrigieren. "Im Ergebnis dürfte dies für das Stadion zu keinen relevanten Einschränkungen der Betriebszeiten führen", meinte Haag.

Damit darf der Sportclub doch auf die komplette Freigabe seines neuen Stadions hoffen - zumal das Gericht seinen Fehler offenbar auch schon zugegeben hat.

Richter geben Fehler offenbar zu

So betonte das Regierungspräsidium am Abend in einer Pressemitteilung, das Urteil basiere "auf einer überholten Fassung der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung und damit auf veralteten Lärmgrenzwerten". Dies habe der Verwaltungsgerichtshof "zwischenzeitlich selbst eingeräumt".

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Das Regierungspräsidium will deshalb "gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof eine Anhörungsrüge erheben und auf eine Änderung des Beschlusses hinwirken".

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Die Badische Zeitung berichtet zudem auch mit Bezug auf das Rathaus, die Richter in Mannheim hätten ihren Fehler bereits zugegeben - der Bundesligist darf also hoffen.

SC Freiburg darf hoffen

Für den SC wäre es nach einem turbulenten Tag mit drohendem Stadion-Desaster ein versöhnliches Ende, nachdem es zunächst nach erheblichen juristische Schwierigkeiten aussah.

Denn durch den am Mittwoch öffentlich gewordenen "unanfechtbaren Beschluss" hätte man die brandneue Arena kaum nutzen dürfen. Laut Mitteilung des VGH betreffe das Nutzungsverbot die "täglichen Ruhezeiten zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr", die "sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr" sowie die "Nachtzeit ab 22.00 Uhr".

Allein in der Bundesliga könnten die Freiburger, die in der kommenden Saison in das neue Stadion umziehen wollen, nach diesem Stand am Freitagabend, Samstagabend und Montagabend keine Heimspiele bestreiten und auch mögliche Sonntagspiele um 13.30 Uhr nicht ausrichten.

Bewohner klagen erfolgreich 

Der Ursprung der VGH-Entscheidung liegt in einer vom Regierungspräsidium Freiburg am 15. November 2018 erteilten Baugenehmigung "für die Errichtung eines Fußballstadions mit Nebenanlagen im Freiburger Stadtteil Brühl".

Dagegen beantragten mehrere Bewohner des nahe gelegenen Stadtteils Mooswald gerichtlichen Eilrechtsschutz.

Der 3. Senat des VGH gab den Beschwerden der Antragsteller nun teilweise statt, weil "die in der Baugenehmigung festgelegten maximalen Lärmwerte für den Spielbetrieb in den genannten Ruhezeiten das zumutbare Maß überschreiten" würden.

Die Freiburger hatten sich in einem ersten Statement erstaunt gezeigt. "Nach dem bisherigen Verlauf ist das Urteil für uns mehr als überraschend", erklärte SC-Vorstand Oliver Leki: "Für den Fortgang des Verfahrens wird die Begründung eingehend zu prüfen sein."

Zum Glück des Sportclubs fiel bei der Überprüfung nun schon der entscheidende Fehler auf.