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Fälle wie bei Heiko Herrlich: Diese Straf-Methoden hat die DFL

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Fälle wie bei Heiko Herrlich: Diese Straf-Methoden hat die DFL

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Fall Herrlich: Diese Mittel hat die DFL

Heiko Herrlich verstößt gegen das Hygienekonzept der DFL. Um eine Strafe kommt er wohl herum, doch die Liga kann bei ähnlichen Fehlern harte Strafen aussprechen.
Heiko Herrlich erzählt auf der Pressekonferenz eine persönliche Quarantäne-Geschichte. Er habe sich nämlich aus dem Hotel geschlichen, um sich mit Drogerie-Produkten zu versorgen.
von Sportinformationsdienst

Trainer Heiko Herrlich vom Fußball-Bundesligisten FC Augsburg wird am Samstag im Punktspiel gegen den VfL Wolfsburg nicht auf der Bank sitzen, weil er gegen die Quarantänemaßnahmen verstoßen hat.

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Herrlich hatte dies bereits angekündigt, die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss daher nicht aktiv werden. Aber welche Möglichkeiten hätte die DFL überhaupt, um Personen bei einem Verstoß gegen das Hygienekonzept zu bestrafen? 

Geregelt ist das durch die mit den Klubs und den Spielern geschlossenen Lizenzverträge, die Anhang zur Lizenzierungsordnung (für einen Klub) und der Lizenzordnung Spieler sind. Im Anhang I der Lizenzierungsordnung heißt es unter Paragraph 5, dass Klubs verpflichtet sind, "die Vorschriften für die Benutzung der Vereinseinrichtungen Bundesliga und 2. Bundesliga, wie sie im Ligastatut festgelegt sind, einzuhalten und für die Einhaltung durch seine Mitglieder / Anteilseigner und die bei ihm angestellten Spieler Sorge zu tragen". 

Auch Geldstrafen und Punktabzüge sind möglich

Bei Verstößen gegen das Ligastatut, in dem das Hygienekonzept seit der DFL-Mitgliederversammlung am Donnerstag verankert ist, ist die DFL GmbH laut Paragraph 6 des Lizenzvertrages "berechtigt, eine auf dieser Vereinbarung beruhende Vertragsstrafe gegen den Teilnehmer festzusetzen".  

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Diese können theoretisch sein: Verwarnung, Aberkennung von Punkten, Geldstrafen und Lizenzentzug. Bei Verstößen eines Trainers oder eines Spielers kann die DFL von dem betroffenen Verein zudem fordern, dass dieser seinem Angestellten arbeitsvertragliche Weisungen erteilt und Maßnahmen einleitet.