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Sommermärchen-Prozess: Schmidt und Theo Zwanziger fehlen erneut

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Sommermärchen-Prozess: Schmidt und Theo Zwanziger fehlen erneut

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Zwanziger-Anwalt attackiert Justiz

Aus gesundheitlichen Gründen bleiben die ehemaligen DFB-Funktionäre Theo Zwanzger und Horst Schmidt dem Sommermärchen-Prozess am Mittwoch erneut fern.
Theo Zwanzigers Anwalt setzt zum Angriff an
Theo Zwanzigers Anwalt setzt zum Angriff an
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Schon am Tag vor dem zweiten Startschuss zum großen Sommermärchen-Prozess ist der angeklagte Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger mit einem lauten Knall in die Offensive gegangen. In einem zweiseitigen Statement setzte dessen Rechtsanwalt zum Generalangriff auf das Schweizer Bundesgericht an und ließ kein gutes Haar an der Behörde in Bellinzona sowie der zuständigen Richterin Sylvia Frei.

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"Völlig inakzeptabel" sei die Entscheidung der Richterin gewesen, das Fehlen der drei angeklagten deutschen Ex-Funktionäre beim Prozessbeginn am Montag trotz vorgelegter ärztlicher Atteste als "unentschuldigt" zu werten, schrieb Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz am Dienstag.

Er befürchte, dass Frei "die ärztlichen Bestätigungen entweder nicht lesen oder nicht verstehen wollte". In diesem Zusammenhang könne er keine "gerichtliche Sachkunde" feststellen, Metz schrieb von "offenkundig rechtswidrigen und willkürlichen Anordnungen".

Sowohl Zwanziger (74) als auch Ex-DFB-Präsident Wolfgang Niersbach (69) und Horst R. Schmidt (78), der frühere Schatzmeister und Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), waren aus gesundheitlichen Gründen dem Prozessauftakt am Montag ferngeblieben, die Verhandlung wurde auf Mittwoch vertagt. Durch das als "unentschuldigt" eingestufte Fehlen der drei Angeklagten am ersten Vorladungstag kann dann auch in deren Abwesenheit verhandelt werden.

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Das Gericht in Bellinzona ordne "einem Urteil vor Ablauf der Verjährung Vorrang vor der Wahrung der substanziellen Rechte der Beschuldigten ein", kritisierte Metz weiter und bezeichnete das Verhalten des Gerichts sogar als "Nötigung", da sein Mandant gezwungen werde, "trotz nachgewiesener Reiseunfähigkeit und außerordentlich schwieriger Lage hinsichtlich des Corona-Virus nach Bellinzona zu reisen, und sich damit erheblichen Gefahren für sein Augenlicht und die Gesundheit auszusetzen". Deshalb werde Metz in den kommenden Tagen Strafanzeige gegen Frei und eventuell auch weitere Mitglieder des Spruchkörpers einreichen.

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Zwanziger erscheint wegen Corona-Virus nicht

Zwanziger hatte dem SID am Montag schon gesagt, dass er auch zum zweiten Vorladungstermin am Mittwoch nicht nach Bellinzona reisen werde - und damit ist er nicht alleine. Auch der Anwalt Schmidts schloss am Dienstag auf Anfrage ein Erscheinen seines Klienten mit Verweis auf die Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus aus. Niersbach und dessen Verteidiger äußerten sich am Dienstag auf SID-Anfrage zunächst nicht, ob sie am Mittwoch im Tessin erscheinen werden.

Bellinzona liegt nur wenige Kilometer von der Grenze zur stark vom Virus betroffenen italienischen Region Lombardei entfernt. Daran erinnerte auch Schmidts Anwalt Nathan Landshut. "Herr Horst Rudolf Schmidt wird sich nicht für mehrere Wochen in die Nähe des eigentlichen 'Epizentrums' einer sich schnell verbreitenden, sehr gefährlichen und hoch ansteckenden Viruserkrankung begeben", hieß es in einem Statement.

Laut Schmidts Verteidiger bestätigen bereits "drei unabhängige ärztliche Untersuchungen" eine "massive Erkrankung" seines Klienten. Auch Zwanziger hatte nach zwei Augenoperationen im Februar ein Attest des behandelnde Chefarztes eingereicht, das ihm laut Angaben seines Anwalts eine "Reiseunfähigkeit für die Dauer von sechs bis acht Wochen" bescheinigt.

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Einen ursprünglich geplanten Termin zum Prozessstart im Januar hatte das Bundesstrafgericht verstreichen lassen. Bis zum 27. April muss ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, um die Verjährung zu vermeiden. Als einziger der vier Angeklagten war am Montag der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (Schweiz/70) vor Gericht erschienen.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hatte das Verfahren bereits am 6. November 2015 eröffnet. Sie wirft Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Linsi vor, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom DFB an den Weltverband FIFA getäuscht zu haben. Die Beschuldigten haben den Vorwurf stets bestritten.