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Xabi Alonso, Cristiano Ronaldo & Co.: Das steckt hinter den Steuer-Problemen

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Xabi Alonso, Cristiano Ronaldo & Co.: Das steckt hinter den Steuer-Problemen

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Die Stars in Spaniens Steuerfalle

Immer öfter geraten die Superstars des Fußballs in Spanien mit dem Fiskus aneinander. Bei SPORT1 spricht ein Sportrechtsanwalt über Probleme und Hintergründe.
Der frühere Real Madrid-Star und Bayern-Profi Xabi Alonso droht Ärger mit dem spanischen Fiskus - damit reiht er sich in eine Riege voller weiterer Superstars ein.
Reinhard Franke
Reinhard Franke

Ärger mit dem Fiskus - gerade bei Fußballstars in Spanien ist das längst keine Seltenheit mehr. Aktueller Fall: Xabi Alonso steht am 22. Januar vor Gericht.

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Hintergrund ist der anhaltende Streit um seine Einkünfte aus dem Verkauf von Bildrechten als Profi. Seit mehr als drei Jahren laufen bereits Ermittlungen gegen den Ex-Profi von Bayern München.

Alonso droht wegen möglicher Steuerhinterziehung sogar eine langjährige Gefängnisstrafe.

Dr. Joachim Rain kennt sich im Thema aus. Er arbeitet in der Kanzlei von Dr. Christoph Schickhardt, einem der führenden Sportanwälte in Deutschland. "Die Bildrechte werden üblicherweise im Rahmen eines Arbeitsvertrages auf den Verein übertragen, soweit dieser sie zur Zentralvermarktung (Mannschaftsfotos, Bildmaterial für Klubsponsoren) benötigt. Daneben bleiben sie beim Spieler und können von ihm selbst vermarktet werden", erklärt Rain im Gespräch mit SPORT1.

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Beispiele hierfür sind Werbeverträge wie die von Manuel Neuer mit Coke Zero oder Bastian Schweinsteiger mit Funny Chips. 

Ärger um Briefkastenfirma

Alonso wird vorgeworfen, über eine Briefkastenfirma auf Madeira seine Einkünfte am spanischen Fiskus vorbeigeschleust zu haben.

Es geht offenbar um Einnahmen von rund fünf Millionen Euro aus Bildrechten zwischen 2010 und 2012. Damals stand der Mittelfeldspieler bei Real Madrid unter Vertrag.

Christiano Ronaldo beklagt negatives Image
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Ronaldo beklagt negatives Image

Anders als in der Vergangenheit andere Spitzenfußballer wie Luka Modric (Real Madrid) oder Cristiano Ronaldo (damals auch bei Real, seit Sommer 2018 bei Juventus Turin) will Alonso sich nicht auf einen Deal mit der Steuerbehörde einlassen, sondern sich verteidigen. "Wenn ich Zweifel an meiner Unschuld hätte, würde ich es nicht tun", erklärte der 37-Jährige laut El Confidencial.

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Schon nachdem die spanische Staatsanwaltschaft im vergangenen März eine Haftzeit von fünf Jahren und eine Geldstrafe von vier Millionen Euro gefordert hatte, hatte sich der spanische Weltmeister von 2010 unbeeindruckt gezeigt. 

"Ich habe ein ruhiges Gewissen, weil ich weiß, dass ich alle Steuerangelegenheiten stets korrekt abgewickelt und mit den Behörden kooperiert habe. Ich bin überzeugt, dass alles gut ausgehen wird", hatte Alonso der Nachrichtenagentur EFE gesagt.

Seit Lionel Messi (FC Barcelona) ist Alonso der erste Fußballer in Spanien, der einen Prozess führen wird und sich nicht zuvor mit den staatlichen Behörden auf einen Deal einigt.

Steuervorteile als Motivation

Wieso aber geraten vor allem in Spanien die Fußball-Stars mit der Steuerbehörde bzw. mit dem Gesetz in Konflikt? "Vor allem im Ausland sind solche Verträge verbreitet, aber auch in Deutschland haben zahlreiche Top-Spieler GmbHs, über die sie ihre Persönlichkeitsrechte vermarkten", erklärt Rain und nennt zugleich die möglichen Beweggründe von Messi und Co.

Es seien "in der Regel steuerliche Überlegungen, da die Einkünfte einer GmbH, solange der Spieler als Gesellschafter der GmbH sie nicht entnimmt, zunächst einmal nur der Körperschaftssteuer unterliegen. Diese ist in der Regel niedriger als der Spitzensteuersatz an Einkommenssteuer, den Topspieler zahlen."

In Spanien war die Differenz zwischen Besteuerung als Arbeitseinkommen und Besteuerung als GmbH-Einkommen recht hoch, da hat sich die Gestaltung also "richtig gelohnt".

In Deutschland dagegen würden "Verträge über Persönlichkeitsrechte zwischen GmbHs und Vereinen nicht mehr praktiziert", so Rain.

Alonso bestreitet, sich rechtswidrig verhalten zu haben. Dennoch steht die Frage im Raum, ob sich er und die anderen Spieler strafbar gemacht haben?

Gesetzänderung als Stolperfalle

Dies hänge "mit dem spanischen Steuerrecht zusammen, das sich, was die Bewertung von Persönlichkeitsrechten anbelangt, in den vergangenen Jahren geändert hat", sagt Rain. "Was früher steuerlich anerkannt oder zumindest toleriert war, ist es jetzt nicht mehr. Ob daraus nur Steuernachzahlungen resultieren oder auch ein Steuerstrafverfahren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab." 

Eine Rolle, so Rain, spiele dabei insbesondere, "wo der GmbH-Sitz war. War dies ein 'Steuerparadies' und kam eventuell noch die Nutzung eines komplexen "Firmen-Wirrwarrs" hinzu, ist es schwieriger ein Steuerstrafverfahren zu vermeiden, als wenn eine 'ordentliche' GmbH, also keine Briefkastenfirma, gewählt wurde. Daneben kann auch das Maß an Kooperation des Steuerpflichtigen eine Rolle spielen."

Die verschiedenen Fälle müssten grundsätzlich einzeln bewertet werden, meinte Rain. Es könne durchaus sein, "dass Alonso andere Voraussetzungen hat als zum Beispiel Ronaldo."

Daneben ergebe ein Deal vor allem deshalb Sinn, "weil dadurch eine zu verbüßende, also nicht zur Bewährung ausgesetzte Strafe sicher vermieden werden kann, was bei Einlassen auf ein gerichtliches Verfahren nicht gewährleistet ist." 

Und "natürlich kann ein solches besser, im Idealfall mit einem Freispruch oder einer Einstellung enden, aber eben auch schlechter, sprich mit einer Haftstrafe."