Home>Internationaler Fußball>

Juristischer Erfolg für Infantino: Sonderermittler Keller abgesetzt

Internationaler Fußball>

Juristischer Erfolg für Infantino: Sonderermittler Keller abgesetzt

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Infantino: Sonderermittler abgesetzt

Das Schweizer Bundesstrafgericht hat den außerordentlichen Bundesanwalt Stefan Keller im Strafverfahren gegen den FIFA-Boss abgesetzt. Ein Punkt für Gianni Infantino.
Strafverfahren gegen Infantino: Bundesanwalt abgesetzt
Strafverfahren gegen Infantino: Bundesanwalt abgesetzt
© AFP/SID/ASHRAF SHAZLY
. SID
. SID
von SID

Juristischer Erfolg für FIFA-Präsident Gianni Infantino: Das Schweizer Bundesstrafgericht hat den außerordentlichen Bundesanwalt Stefan Keller im Strafverfahren gegen den Boss des Fußball-Weltverbandes abgesetzt.

{ "placeholderType": "MREC" }

Infantino hatte Beschwerde wegen Voreingenommenheit Kellers eingereicht, diese hieß das Gericht gemäß einer Mitteilung vom Mittwoch gut. (SERVICE: Alles zum Internationalen Fußball)

Den Antrag auf "Nichtigkeit der bisher durchgeführten Amtshandlungen" habe das Gericht aber noch nicht geprüft. (BERICHT: Infantino verteidigt WM-Gastgeber Katar)

Im Zentrum dieses Urteils stehen vier Presse-Mitteilungen und eine Aussage Kellers gegenüber einer juristischen Fachzeitschrift zum Stande der Ermittlungen.

{ "placeholderType": "MREC" }

Nach Ansicht des Bundesstrafgerichts entstand der Eindruck, dass es Keller dabei "nicht um eine objektive Kommunikation von wichtigen Zwischenschritten im Rahmen des Vorverfahrens gegangen ist, sondern vielmehr um einseitige Berichterstattung".

Lesen Sie auch

Keller sieht "deutliche Anzeichen" für Schuld von Infantino

Keller hatte etwa im Dezember mitgeteilt, dass es "deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten des FIFA-Präsidenten" gebe. Die FIFA reagierte damals prompt, die Aussage des Bundesanwalts grenze an "Rufmord" hieß es.

Kellers Äußerungen hätten "mit einer sachlichen, neutralen, korrekten und im öffentlichen Interesse stehenden Kommunikation nichts tun", hieß es in dem Beschluss der Beschwerdekammer weiter: "Damit kann nicht mehr ohne Zweifel davon ausgegangen werden, der Gesuchsgegner sei dem Gesuchsteller gegenüber unbefangen."

Infantino im Zentrum von Amtsmissbrauchs-Verfahren

Infantino steht seit Sommer 2019 im Zentrum von Ermittlungen.

{ "placeholderType": "MREC" }

Dabei geht es um drei nicht protokollierte Geheimtreffen mit dem mittlerweile zurückgetretenen Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber aus den Jahren 2016 und 2017, im Juli 2020 eröffnete Keller ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs und des Verrats von Amtsgeheimnissen sowie der Anstiftung dazu.

Keller sah jedoch auch in Infantinos Nutzung eines Privatjets zwischen Surinam und der Schweiz 2017 den Verdacht auf ungetreue Geschäftsführung und weitete seine Untersuchungen aus.

Bereits im März hatte Infantino einen Erfolg in dieser Causa verbucht. Das Bundesstrafgericht hatte festgestellt, dass Keller mit der Ausweitung seiner Untersuchung über seine Zuständigkeit hinaus rechtswidrig gehandelt habe, weshalb Teile der von Keller vorgenommenen Untersuchungshandlungen für nichtig erklärt wurden.