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Testosteronregel: Semenya zieht vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

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Testosteronregel: Semenya zieht vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

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Semenya zieht erneut vor Gericht

Caster Semenya geht gegen die Testosteronregel des WA vor. Nach der Niederlage vor dem CAS zieht sie nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Caster Semenya zieht vor Gerichtshof für Menschenrechte
Caster Semenya zieht vor Gerichtshof für Menschenrechte
© AFP/SID/MICHELE SPATARI
. SID
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von SID

Die zweimalige 800-m-Olympiasiegerin Caster Semenya (Südafrika) zieht gegen die sogenannte Testosteronregel des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics (WA) vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

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Das teilte ihr Anwalt Gregory Nott am Dienstag mit, ohne einen genauen Zeitrahmen zu geben. 

"Wir bleiben hoffnungsvoll, dass World Athletics den Fehler einsieht und die untragbare Regel, die Frau Semenya von Wettbewerben ausschließt, zurücknimmt", hieß es in einem Statement.

Semenya lehnt Einnahme von Medikamenten zu Senkung des Testosteronspiegel ab

Läuferinnen mit sogenannten "Differences of Sex Development" (DSD) dürfen nach der Regel des Weltverbandes nur dann international auf den Strecken zwischen 400 m und der Meile bei den Frauen starten, wenn sie ihren erhöhten Testosteronspiegel durch die Einnahme von Medikamenten unter einen Grenzwert drücken. 

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Semenya (29), die unter die Regel fällt, hatte die Einnahme von Medikamenten vehement abgelehnt und war gegen die 2019 eingeführte Vorschrift juristisch vorgegangen.

Olympiasiegerin aktuell nicht startberechtigt

Allerdings hatte sie sowohl vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS als auch der Nachfolgeinstanz, dem Schweizer Bundesgericht, Niederlagen einstecken müssen. Daher ist Semenya derzeit über ihre Paradestrecke international nicht startberechtigt. 

Im März hatte die dreimalige Weltmeisterin angekündigt, bei den Olympischen Spielen in Tokio auf die 200-m-Distanz zu wechseln. Zu diesem Zeitpunkt waren die Sommerspiele wegen der Corona-Pandemie allerdings noch nicht auf 2021 verschoben worden.

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Der Fall Semenyas sorgt seit Jahren international und weit über den Sport hinaus für Aufmerksamkeit. Auch der UN-Menschenrechtsrat hatte sich im vergangenen Jahr in einer Resolution zu der Thematik geäußert. Die kontroverse und teilweise geschmacklose Debatte hatte Semenyas Karriere seit ihrem WM-Sieg 2009 in Berlin begleitet. Damals war bekannt geworden, dass sie sich sogar einem Geschlechtstest unterziehen musste.

Eine erste Version der Testosteronregel hatte 2015 vor dem CAS nicht Bestand gehabt, damals war der Weltverband zu einer Neuregelung aufgefordert worden. Ab diesem Zeitpunkt hatte Semenya alle ihre 800-m-Rennen gewonnen.