Home>Fußball>2. Bundesliga>

Gerhard Mayrhofer: Hasan Ismaik will Präsident von 1860 München werden

2. Bundesliga>

Gerhard Mayrhofer: Hasan Ismaik will Präsident von 1860 München werden

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Mayrhofer: Ismaik will Präsident sein

Der zurückgetretener Präsident von 1860 München verrät: Investor Hasan Ismaik würde gerne selbst Boss bei den "Löwen" werden. Für Gerhard Mayrhofer hätte das seinen Reiz.
Hasan Ismaik investiert weiter Geld in den TSV 1860 München
Hasan Ismaik investiert weiter Geld in den TSV 1860 München
© Getty Images

Gerhard Mayrhofer, zurückgetretener Präsident von 1860 München, hat verraten, dass Investor Hasan Ismaik gerne selbst Präsident der "Löwen" werden würde.

{ "placeholderType": "MREC" }

"Interessanterweise hat er mir damals eröffnet, dass er sich vorstellen könne, dass ich zurücktrete. Damit er der Präsident des TSV 1860 werden kann", schilderte Mayrhofer in der Süddeutschen Zeitung ein Gespräch mit Ismaik.

"Es geht ihm möglicherweise darum, keinen lästigen Verein mehr an seiner Seite zu haben, sondern selbst das Zentrum der Macht zu bilden", sagte Mayrhofer weiter.

Der Ex-Boss könnte sich mit dieser Lösung sogar abfinden: "Das wäre sogar satzungskonform, denke ich. Vielleicht wäre das sogar die beste Lösung für alle, weil dann keine Konflikte mehr zu bearbeiten wären. Der Investor wäre zugleich Präsident. Das gibt es ja woanders auch. Bei Hannover 96 beispielsweise, mit Martin Kind."

{ "placeholderType": "MREC" }

Die 50+1-Regel, die Investoren erlaubt nur maximal 49 Prozent der Anteile eines Klubs zu erwerben, sei mit einem Investor wie Ismaik schwierig anzuwenden, erklärte Mayrhofer: "Um es vorsichtig auszudrücken: Wenn man wirtschaftlich völlig abhängig ist vom Mehrheitsgesellschafter, ist 50+1 ein stumpfes Schwert. Es müsste nie zur Anwendung kommen, wenn der, der Geld in den Verein investiert, auch leidenschaftlich mit dem Verein verbunden wäre."

Aber: "Geht es nur um finanziell motivierte Beweggründe eines Mehrheitsgesellschafters, kann die Regel nicht angewendet werden."