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Urteil: Fans von 1860 München müssen Trikot des FC Bayern kaufen

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Urteil: Fans von 1860 München müssen Trikot des FC Bayern kaufen

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60-Rowdys wenden Haft im FCB-Shop ab

Gefängnis oder Bayern-Fanshop? Zwei Löwen-Anhänger entscheiden sich schweren Herzens für die Fanartikel des Erzrivalen und wenden so eine Haftstrafe ab.
FC Bayern Muenchen - Club Shop
FC Bayern Muenchen - Club Shop
© Getty Images

Höchststrafe vollzogen! Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs haben zwei Ultras von 1860 München tatsächlich einen Großeinkauf im Fanshop des FC Bayern München unternommen.

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Jeweils mit einer großen Plastiktüte mit prangendem Bayern-Logo betraten die beiden Angeklagten den Gerichtssaal. Im Rahmen der Berufungsverhandlung am Mittwoch sollten sie dem Opfer, einem Bayern-Fan, die Fanutensilien erstatten, die sie ihm nach dem Regionalligaderby im August 2014 gestohlen hatten.

Im ersten Prozess uneinsichtig

Sie nahmen ihm seine FCB-Jacke und ein Fan-Shirt weg, klauten zudem seinen Strohhut und ließen das Opfer halbnackt zurück.

Vor Gericht spielten die zwei Rowdys dann zunächst noch den harten Mann.

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"Die beiden Angeklagten wirkten im Prozess sehr siegessicher auf mich. Beide zeigten keine Reue, legten kein Geständnis ab, haben einen weiteren Täter nicht mit Namen genannt", sagte Richterin Jung der Bild

Löwen-Fans zeigen Reue

Der Deal war ein Angebot der Richterin Karin Jung vom Amtsgericht München, deren Urteil in erster Instanz eine Haftstrafe von 15 Monaten vorsah.

Jung erklärte ihr kreatives Urteil: "Die Tat war wie Wegelagerei im Mittelalter, so was geht nicht. Ich wollte ein Zeichen setzen, dass Fußball Fußball ist und kein Kampffeld."

Und weiter: "Ich habe mir überlegt, was tut ihnen wirklich weh. Und solche Leute ärgern sich über solche Maßnahmen."

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Nach der Wiedergutmachung wurden beide nun zu einem Jahr beziehungsweise 10 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Auch, weil die Täter im Gegensatz zur ersten Verhandlung Reue zeigten: "Es tut uns sehr leid", sagten beide. 

Keine persönliche Übergabe

Die Löwen-Fans akzeptierten das damit rechtskräftige Urteil. Verteidiger Günter Reisinger lobte die Aktion seiner Mandanten: "Sie haben ein Zeichen gesetzt und gezeigt, dass sie keine militanten Ultras sind, die lieber einsitzen als bei den Bayern einzukaufen."

Zu einer persönlichen Übergabe der Bayern-Fanartikel kam es dennoch nicht: Das Opfer war zum Berufungsverfahren verhindert.