Fußball-Zweitligist Erzgebirge Aue ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt worden.
Geldstrafe für Erzgebirge Aue
Erzgebirge Aue bekommt vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine Geldstrafe aufgebrummt. Grund ist ein Becherwurf in Richtung eines Spielers.
Grund ist ein Vorfall während des Ligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 22. Oktober des Vorjahres, als aus dem Auer Zuschauerbereich ein Becher in Richtung eines auf dem Boden liegenden Spieler Ingolstadts geworfen worden war.