Der Bundesliga-Abstieg von Hannover 96 ist nahezu besiegelt, nun steht auch Klubchef Martin Kind vor einer schweren persönlichen Niederlage: Auf Druck der neu gewählten Vereinsgremien bei den Niedersachsen hat der 75 Jahre alte Klubboss seinen Ausnahmeantrag von der 50+1-Regel beim Ständigen Schiedsgericht ruhend gestellt.
Niederlage für Kind bei 50+1-Poker
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Zwar dementierten die Norddeutschen am Mittwoch, dass das Verfahren vor dem Aus stehe und verwiesen auf "vertrauliche und vertrauensvolle Gespräche" zwischen den neu gewählten Vereinsgremien und der Profiabteilung. Doch angesichts seit Monaten verhärteter Fronten gilt eine Überbrückung der gravierenden Meinungsverschiedenheiten als sehr unwahrscheinlich.
Bislang jedenfalls war Kind, bis zum März dieses Jahres mehr als 20 Jahre lang auch Präsident von Hannover 96 e.V., das erklärte Feindbild sowohl des neuen Aufsichtsrats als auch der neuen Vereinsführung mit Sebastian Kramer an der Spitze.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hatte im Juni 2018 den bei Hannover 96 und einem Großteil der Fanszene heftigst umstrittenen Antrag auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel abgelehnt. Der millionenschwere Unternehmer durfte nicht die Mehrheitsanteile des Klubs übernehmen und rief daraufhin das Ständige Schiedsgericht an.
"Hannover ist permanente Motivation"
Dort wird seit mehr als einem halben Jahr unter dem Vorsitz des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Steiner verhandelt. Vor ihrer endgültigen Entscheidung warteten die Juristen die Mitgliederversammlung von Hannover 96 ab, bei der Kind als e.V.-Präsident nicht mehr kandidierte und sich seither auch mit einem ihm gegenüber kritisch eingestellten Aufsichtsrat konfrontiert sieht.
"Hannover 96 ist für mich permanente Motivation, Herausforderung und Verantwortung, die ich gern übernehme - sonst würde ich es ja nicht machen", beschrieb Kind kürzlich im SID-Interview die Beweggründe für sein ungebrochenes Engagement.
Und seine Beharrlichkeit, die ihn mittelfristig doch noch an sein Ziel führen könnte. Denn für den Fall, dass er seinen Ausnahmeantrag beim Schiedsgericht unter dem Druck seiner Kritiker gänzlich zurückziehen muss, hat Kind längst eine Klage gegen die 50+1-Regel als solche vor dem Landgericht Frankfurt am Main vorbereiten lassen.
Nicht wenige Juristen sind der Ansicht, dass diese nur in Deutschland geltende Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Bei einem entsprechenden Urteil dürften auch hier externe Investoren mehrheitlich bei ausgegliederten Profi-Kapitalgesellschaften einsteigen können.