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Schlecht für Bayern? Neue Entwicklung im Fall Lucas Hernández

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Schlecht für Bayern? Neue Entwicklung im Fall Lucas Hernández

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Schlechte Nachrichten für Hernández

Bayerns Lucas Hernández hofft, noch vor seiner Haftstrafe in Berufung gehen zu können. Das erscheint nach einer neuen Entwicklung aber immer unwahrscheinlicher.
Lucas Hernández droht in Spanien handgreiflichen Streits mit seiner Ehefrau in der Vergangenheit aktuell eine sechsmonatige Haftstrafe. Wie sollte der FC Bayern München mit dem 25-Jährigen Franzosen umgehen?
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von SPORT1

Schlechte Nachrichten für Lucas Hernández und den FC Bayern: Die spanische Justiz hat immer noch keinen Termin für die Entscheidung über eine Berufung des Verteidigers festgelegt.

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Dies bestätigte ein Sprecher der Gerichtsverwaltung der dpa am Freitag. Man habe den Fall zwar mit den Richtern der zuständigen Audiencia Provincial de Madrid besprochen - vor nächstem Dienstag werde es aber nichts Neues zu einem möglichen Verhandlungsdatum geben. (DATEN: Die Tabelle der Bundesliga)

Das macht einen Haftantritt von Hernández wahrscheinlicher. Der Bayern-Star muss nach dem Verstreichen einer zehntägigen Frist am kommenden Donnerstag für den Antritt einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe vorstellig werden.

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Das Problem: Vor dem Landesgericht, das den Fall nach der Ablehnung eines ersten Antrags auf Berufung nun verhandeln soll, wartet man teilweise bis zu sechs Monate auf einen Termin. (DATEN: Ergebnisse und Spielplan der Bundesliga)

Es ist also durchaus möglich, dass Hernández erst eine Gelegenheit zur erneuten Verteidigung bekommt, wenn er seine Haftstrafe schon begonnen hat. Sollte seiner Berufung dann stattgegeben werden, könnte er das Gefängnis aber zumindest vorzeitig verlassen. (NEWS: Alle aktuellen Infos zur Bundesliga)

Alle Infos zum Fall Hernández

Es existiert ein rechtskräftiges Urteil wegen Hinwegsetzung über einen richterlichen Beschluss rund um Hernández, welches eine Haftstrafe von sechs Monaten vorsieht.

Für gewöhnlich werden Haftstrafen bis zu zwei Jahren in Spanien zur Bewährung ausgesetzt - das ist bei dem Franzosen, der mit der Équipe Tricolore 2018 Weltmeister wurde, aber nicht der Fall. Ein derartiger Antrag der Verteidigung wurde am 5. August dieses Jahres abgelehnt.

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Der Grund dafür: Hernández ist kein Ersttäter. Stattdessen existieren bereits zwei rechtskräftige Urteile.

Zumindest eines davon bezieht sich auf häusliche Gewalt mit Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft folgerte daher, dass „die Vollstreckung der Strafe notwendig ist, um die künftige Begehung neuer Delikte durch den Verurteilten zu vermeiden.“ So heißt es im Urteil.

Wie es weitergeht, bleibt offen. Viel Zeit bleibt Hernández aber nicht mehr.

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