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FC Bayern München darf künftig bis zu 25.000 Zuschauer zulassen. Auch Augsburg und Fürth betroffen

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FC Bayern München darf künftig bis zu 25.000 Zuschauer zulassen. Auch Augsburg und Fürth betroffen

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So voll wird‘s nun in Bayerns Arena

Der FC Bayern München darf künftig deutlich mehr Fans ins Stadion lassen. Nach einem Beschluss des bayerischen Kabinetts gibt es auch für den FC Augsburg und Fürth Veränderungen.
Der FC Bayern zeigte gegen den VfL Bochum in der Defensive große Schwächen auf. Lothar Matthäus spricht gegenüber Sport1 davon, dass dem Rekordmeister ein Abwehrchef fehle.
SPORT1
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von SPORT1

Gute Nachrichten für den FC Bayern München.

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Der Rekordmeister kann schon ab dem nächsten Heimspiel deutlich mehr Zuschauer in der Allianz Arena begrüßen. Wie das Kabinett bekannt gab, dürfen in Bayern ab sofort bis zu 25.000 Zuschauer Kultur- und Sportveranstaltungen besuchen. (NEWS: Alle aktuellen Infos zur Bundesliga)

Vor Wochenfrist war das Limit für Besucherinnen und Besucher bereits von 10.000 auf 15.000 erhöht worden. Die Stadionauslastung soll allerdings bei maximal 50 Prozent liegen. (DATEN: Die Tabelle der Bundesliga)

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Damit können die Münchner, deren Stadion über 70.000 Zuschauer Platz bietet, bereits am Sonntag im Bundesliga-Spiel gegen die SpVgg Greuther Fürth bis zu 25.000 Fans in die Arena lassen. (DATEN: Ergebnisse und Spielplan der Bundesliga)

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Beim FC Augsburg und Fürth gilt allerdings die 50-Prozent-Regel. Demnach dürfen die Fuggerstädter maximal rund 15.000 Zuschauer zulassen, der Aufsteiger muss sich mit etwas mehr als 8.000 Fans begnügen.

Bayern strebt außerdem an, schon ab Donnerstag in Bereichen, in der bislang 2Gplus galt künftig die 2G-Regel einzuführen. Dies soll auch auf Sportveranstaltungen zutreffen.

Spätestens ab dem 4. März dürfte es dann auch bundesweit diesen Lockerungsschritt geben. Beim Fußball sollen dann bis zu 25.000 Zuschauer (maximal 60 Prozent Auslastung) und bei Hallensportarten bis zu 4.000 (maximal 40 Prozent Auslastung) zugelassen werden.

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Mit Sport-Informations-Dienst (SID)

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